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19:00 | 01.03.2010
WDH/BGH: IKB-Sonderprüfer kann weitermachen

(Wiederholung wegen falschen Wochentags. Montag muss es heißen)

KARLSRUHE(dpa-AFX) – Die Sonderprüfung bei der Düsseldorfer Mittelstandsbank
IKB kann fortgesetzt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am
Montag einen Eilantrag der Bank für unzulässig erklärt. Damit wollte die IKB
nach Gerichtsangaben verhindern, dass der bestellte Sonderprüfer tätig wird.
Dagegen wehren sich die Minderheitsaktionäre. In den Eilverfahren waren sie
damit bislang erfolgreich: Nachdem die IKB bereits vor dem Oberlandesgericht
(OLG) Düsseldorf Anfang Februar erfolglos blieb, folgte nun die Niederlage in
Karlsruhe. (Az.: II ZB 1/10 – Beschluss vom 1. März 2010)

Das Düsseldorfer Institut war die erste deutsche Bank, die durch riskante
Geschäfte auf dem US-Hypothekenmarkt in heftige Turbulenzen und in den Sog der
Finanzmarktkrise geraten war.

Die Hauptversammlung der IKB beschloss im März 2008 mit den Stimmen ihrer
damaligen Hauptaktionärin, der staatlichen KfW- Bankengruppe, einen Sonderprüfer
zu bestellen. Harald Ring soll mögliche Pflichtverletzungen des Vorstands und
Aufsichtsrats im Vorfeld der Krise vom Juli 2007 aufzuklären. Im März 2009 wurde
Ring jedoch auf einer außerordentlichen Hauptversammlung der Bank mit den
Stimmen des Großaktionärs Lone Star abberufen. Der US-Finanzinvestor hatte von
der KfW ein Anteilspaket von 90 Prozent und damit das Ruder bei der IKB
übernommen. Seitdem beschäftigt der Streit um den Sonderprüfer die Gerichte.

Unterdessen muss sich der ehemalige Chef der IKB, Stefan Ortseifen, in zwei
Wochen (16. März) als Angeklagter eines Strafprozesses vor dem Düsseldorfer
Landgericht verantworten. Der Bankmanager ist wegen Kursmanipulation und Untreue
angeklagt. Er soll die Lage der Bank noch kurz vor deren Absturz durch die US-
Immobilienkrise geschönt haben./vk/fc dpa/DP/nl


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