- Finanzportal financial.de – Aktien – Börse – Kurse – Rohstoffe - http://www.financial.de -

Arbeitsgericht: Post-Gewerkschaft GNBZ ist keine Gewerkschaft

KÖLN (dpa-AFX) – Die im Streit um Mindestlöhne gegründete Post- Gewerkschaft
GNBZ ist keine Gewerkschaft. Das hat das Kölner Arbeitsgericht am Donnerstag
entschieden. Auch zu dem Zeitpunkt, als die “Gewerkschaft der Neuen Brief- und
Zustelldienste” (GNBZ) Tarifverträge mit zwei Arbeitgeberverbänden schloss, sei
sie nicht tariffähig gewesen, erklärte die Richterin. Dies ist aber
Voraussetzung für den Abschluss eines wirksamen Tarifvertrags. Mit seinem
Beschluss gab das Gericht in vollen Umfang einer Klage der
Dienstleistungsgewerkschaft ver.di statt (Az.: 14 BV 324/08). Gegen das Urteil
kann Berufung eingelegt werden.

Seit Anfang des Jahres gilt für Briefzusteller bundesweit ein gesetzlich
vorgeschriebener Mindestlohn von 8,00 bis 9,80 Euro, den ver.di und die Deutsche
Post AG ausgehandelt hatten. Die GNBZ hatte aber im Dezember 2007 mit
einigen Post-Konkurrenten – dem Arbeitgeberverband Neue Brief- und
Zustelldienste (AGV-NBZ) und dem Bundesverband der Kurier-, Express- und
Postdienste (BdKEP) – eigene Tarifverträge abgeschlossen. Darin wurden
Mindestlöhne von 6,50 Euro in Ost- und 7,50 Euro in Westdeutschland vereinbart.

VER.DI HOFFT AUF ENDE DES SPUKS

Ver.di hatte argumentiert, die GNBZ sei mit Hilfe der Briefdienstleister PIN
und TNT einzig zu dem Zweck gegründet worden, den allgemeinen Post-Mindestlohn
zu unterlaufen. “Wir hoffen, dass der Spuk nun ein Ende hat und für alle klar
ist, dass Tarifautonomie nicht weiter mit Füßen getreten werden darf”, sagte
ver.di- Tarifexperte Stephan Teuscher. Nach Angaben von ver.di haben die von den
GNBZ-Vereinbarungen betroffenen Arbeitnehmer nun einen Rechtsanspruch auf die
Anwendung des allgemeingültigen Tarifvertrags.

Das Kölner Arbeitsgericht begründete seinen Beschluss damit, dass die für
Gewerkschaften notwendige Unabhängigkeit von den Arbeitgebern bei der GNBZ nicht
gegeben sei. Offenbar habe es “erhebliche finanzielle Zuwendungen der
Arbeitgeberseite” gegeben, sagte die Vorsitzende Richterin Sabine Poeche. Auch
personelle Verflechtungen im Vorstand und Formulierungen in der Satzung ließen
daran zweifeln, dass die GNBZ unabhängig ist, sagte die Richterin./pa/DP/stw

Kontakt: financial.de AG Seitzstrasse 23 80538 München Telefon: 089 / 210298 -0 Telefax: 089 / 210298 -49 E-Mail: info@financial.de

Copyright © 2012 www.financial.de. Alle Rechte vorbehalten.