17:51 | 22.09.2009
Daimler-Kritiker setzt sich beim BGH durch
KARLSRUHE (dpa-AFX) – Wirtschaftsführer müssen auch harsche öffentliche
Kritik hinnehmen. Mit dieser Begründung hat der Bundesgerichtshof (BGH) dem
Konzernkritiker Jürgen Grässlin im Streit mit dem einstigen Daimler-Chef Jürgen
Schrempp recht gegeben. Nach einem am Dienstag in Karlsruhe verkündeten Urteil
ist eine kritische Interview-Äußerung Grässlins zu Schrempss Rücktritt im Juli
2005 von der Meinungsfreiheit gedeckt.
Am Tag der Bekanntgabe des Rücktritts hatte Grässlin im Südwestrundfunk
gesagt, Schrempp sei nach seiner Einschätzung zum Rücktritt gedrängt worden,
“und das muss damit zusammenhängen, dass die Geschäfte nicht immer so sauber
waren, die Herr Schrempp geregelt hat”. Dagegen hatten Daimler sowie
Schrempp persönlich geklagt und beim Land- sowie beim Oberlandesgericht Hamburg
zunächst gewonnen.
KLAGE ABGEWIESEN
Der BGH dagegen wies die Klage ab. Die Äußerung sei keine unzulässige
“Schmähkritik”, sondern betreffe ein Sachthema. An der Bewertung der Arbeit
eines Vorstandsvorsitzenden und an dessen vorzeitigem Rücktritt bestehe ein
großes öffentliches Interesse. Die Grenzen zulässiger Kritik an einem
Großunternehmen und dessen Führungskräften müsse daher großzügig bemessen sein.
Würde man kritische Äußerungen am Tag des Ereignisses unterbinden, wäre eine
öffentliche Diskussion in einer Weise erschwert, die dem Schutz der
Meinungsfreiheit im Grundgesetz widerspräche, befand das Gericht (Az: VI ZR
19/08 vom 22. September 2009).
Daimler-Anwältin Cornelie von Gierke hatte in der Verhandlung gefordert, bei
derart ehrenrührigen Behauptungen müsse man “eine gewisse Vorsicht” walten
lassen. Grässlins Vertreter Wendt Nassall dagegen pochte auf die Freiheit, sich
in einer spontanen öffentliche Debatte “frei von der Leber weg” äußern zu
dürfen.
MEINUNGSFREIHEIT
Grässlin, Autor einer Schrempp-Biografie und Sprecher der “Kritischen
Aktionäre”, war wegen seiner Konzernkritik bereits in zahlreiche Prozesse
verwickelt. Nach dem Urteil zeigte er sich erleichtert: “Heute hat die
Meinungsfreiheit einen Sieg errungen”, sagte er. In verschiedenen Prozessen mit
Daimler seien 70.000 Euro Prozesskosten angefallen – nun erwarte er, dass er die
Hälfte zurückbekomme./wj/DP/stw
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