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14:47 | 24.03.2008
DGB greift neue Post-Gewerkschaft scharf an – GNBZ: Keine Bestechung

BERLIN (dpa-AFX) – Der DGB-Vorsitzende Michael Sommer hat die Finanzspritzen
des Post-Dienstleisters PIN für die neue Post- Gewerkschaft GNBZ
scharf kritisiert. “Die Finanzierung der angeblichen Gewerkschaft GNBZ durch
einen Arbeitgeber derselben Branche ist ein ebenso skandalöser wie
unverzeihlicher Angriff auf die Tarifautonomie”, erklärte Sommer am Samstag in
einer Mitteilung. “Damit ist auch der Mindestlohn-Tarifvertrag mit seinen
Dumpinglöhnen, den die GNBZ mit dem Arbeitgeberverband Neue Post- und
Zustelldienste geschlossen hat, eine reine Farce und sollte freiwillig
annulliert werden.”

PIN-Insolvenzverwalter Bruno Kübler hatte am Donnerstag berichtet, dass ihm
Unterlagen vorliegen, nach denen bis zum 10. Dezember 2007 Zahlungen von der
PIN-Holding in Höhe von gut 133.000 Euro über einen Umweg an die Gewerkschaft
der Neuen Brief- und Zustelldienste (GNBZ) geflossen seien. Die Gewerkschaft
ver.di hat gegen die GNBZ Strafanzeige wegen des Verdachts der Bestechlichkeit
im Geschäftsverkehr gestellt.

GNBZ WILL FINANZIERUNG GEGENÜBER STAATSANWALTSCHAFT OFFENLEGEN

Die GNBZ wies vehement den Verdacht zurück, beeinflusst oder bestochen
worden zu sein. Man sei in der Gründungsphase auf Spenden und Zuschüsse
angewiesen gewesen, teilte die Organisation am Samstag in Köln mit. Diese Mittel
seien ausschließlich zum Nutzen der Mitglieder verwendet worden. Berichte über
eine Finanzierung durch die PIN-Holding seien nicht nachvollziehbar. Es habe zu
keinem Zeitpunkt Einflussnahmen oder Kontakte mit der PIN-Holding oder mit deren
Ex-Vorstandsvorsitzenden Günter Thiel gegeben, hieß es in der Erklärung weiter.

Die GNBZ kündigte an, ihre Finanzierung und finanzielle Ausstattung der
Staatsanwaltschaft offenlegen zu wollen. Zuvor hatte bereits der frühere
PIN-AG-Chef Günter Thiel dem Vorwurf der heimlichen Finanzierung und der
versuchten Einflussnahme widersprochen.

HINTERGRUND

Seit Anfang des Jahres gilt bundesweit ein Mindestlohn für Briefzusteller
von 8,00 bis 9,80 Euro die Stunde. Diesen Tarif vereinbarten die Deutsche Post
und die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, die Bundesregierung
erklärte ihn für die ganze Branche für allgemeingültig. Die Post-Konkurrenten
vereinbarten mit der GNBZ dagegen einen niedrigeren Mindestlohn von 6,50 bis
7,50 Euro.

Das Verwaltungsgericht Berlin entschied Anfang März, die Ausweitung des
Mindestlohns für Briefzusteller auf die Post- Konkurrenten sei unzulässig. Das
Bundesarbeitsministerium legte dagegen Berufung ein, die Mindestlohn-Verordnung
blieb in Kraft./pf/DP/he


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