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10:08 | 28.11.2008
DJ Bundesrat billigt novelliertes VW-Gesetz abschließend
DJ Bundesrat billigt novelliertes VW-Gesetz abschließend BERLIN (Dow Jones)–Der Bundesrat hat am Freitag endgültig die umstrittene Novellierung des VW-Gesetzes aus dem Jahr 1960 gebilligt. Die Länderkammer verzichtete auf eine Anrufung des Vermittlungsausschusses und ließ das Gesetz damit in der vom Bundestag verabschiedeten Form passieren. Damit ist das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen. Das Gesetz muss nun noch von Bundespräsident Horst Köhler unterzeichnet werden. Mit der Novelle sollen vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) im Oktober 2007 beanstandete Regelungen aufgehoben werden. Der EuGH hatte kritisiert, dass bestimmte Vorschriften des VW-Gesetzes gegen europäisches Recht verstoßen. Dazu gehören die Sonderrechte für den Bund und das Land Niedersachsen, je zwei Vertreter in den Aufsichtsrat zu entsenden, sowie das Höchststimmrecht, nach dem kein Aktionär mehr als 20% der Stimmrechte ausüben durfte. Allerdings ist weiter vorgesehen, dass unverändert die Hauptversammlung in bestimmten Fällen mit einer erhöhten Mehrheit von über 80% der Stimmen beschließen muss. Damit behält Niedersachsen mit seinem Anteil von etwas mehr als einem Fünftel weiterhin seine Sperrminorität. Der niedersächsische Ministerpräsident Christian Wulff verteidigte das Gesetz am Freitag im Bundesrat. Die darin enthaltenen Regelungen seien “ohne Einschränkung EU-rechtskonform”, sagte er. “Besonders stillos” sei es, dass die Europäische Kommission beschlossen habe, das Vertragsverletzungsverfahren fortzuführen, ohne die Verkündung des novellierten VW-Gesetzes abzuwarten. Auf ein etwaiges EuGH-Gerichtsverfahren sei man “gelassen eingerichtet, weil wir unserer Rechtsposition sicher sein können”, sagte Wulff. Hingegen lehnte der baden-württembergische Ministerpräsident Günther Oettinger den Gesetzentwurf ab. “Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Bundesregierung bei diesem Thema eine fundamentale Auseinandersetzung mit der Europäischen Kommission sucht”, kritisierte er. Die Chancen vor Gericht seien nicht sehr gut. Oettinger forderte, das deutsche Aktienrecht solle für alle Aktiengesellschaften in Deutschland gelten, und eine Ausnahme für VW sei nicht gerechtfertigt. In keinem Fall der jüngsten Privatisierungen sei der Gesetzgeber sonst auf die Idee gekommen, besondere Rechte zu verankern. Justiz-Staatssekretär Alfred Hartenbach erklärte aber, es gebe “keinen Anlass, von dem von der Bundesregierung einstimmig gefassten Beschluss abzurücken”. Die Kommission müsse sich “die Frage gefallen lassen, ob dieser unerbittliche Feldzug gegen VW verhältnismäßig ist und angesichts der derzeitigen Weltwirtschaftslage wirklich europäischen Interessen … dient”, sagte er. “Der wirtschaftspolitische Wind bläst der Kommission derzeit ins Gesicht,” so Hartenbach. “Wir haben gute rechtliche Argumente und sind sicher, dass sie Gehör finden.” Die EU-Kommission hatte die Bundesregierung erst am Donnerstag erneut zur Änderung der umstrittenen Regelungen aufgefordert und die zweite Stufe im EU-Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Berlin hat nun zwei Monate Zeit, den EU-Wettbewerbshütern “eine zufriedenstellende Antwort” zukommen zu lassen, andernfalls droht eine Klage vor dem EuGH. Brüssel beanstandet die Sperrminorität Niedersachsens bei wichtigen Konzernentscheidungen. Die Bundesregierung hatte allerdings schon am Donnerstag daran festgehalten, dass das Gesetz mit europäischer Rechtsprechung vereinbar sei. Die Regierung will nun innerhalb der Zwei-Monats-Frist gegenüber Brüssel Stellung nehmen und “auch das Gespräch mit der Kommission suchen”, wie eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums ankündigte. -Von Andreas Kißler, Dow Jones Newswires, +49 (0)30 - 2888 4118, andreas.kissler@dowjones.com DJG/ank/brb (END) Dow Jones Newswires November 28, 2008 04:08 ET (09:08 GMT) Copyright (c) 2008 Dow Jones & Company, Inc. |
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