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11:47 | 07.10.2010
DJ EANS-Adhoc: Das Landgericht Stade weist die gegen die PNE WIND AG gerichtete Klage mit ei-nem Streitwert von EUR 54,28 Mio. wegen der Veräußerung der Beteiligung an der SSP Technology A/S vollumfänglich ab

DJ EANS-Adhoc: Das Landgericht Stade weist die gegen die PNE WIND AG gerichtete Klage mit ei-nem Streitwert von EUR 54,28 Mio. wegen der Veräußerung der Beteiligung an der SSP Technology A/S vollumfänglich ab


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07.10.2010 

Cuxhaven, 7. Oktober 2010 - Das Landgericht Stade hat heute die Klage der SSP
Technology Holding ApS, einer Gesellschaft der VENTIZZ-Gruppe, abgewiesen, mit
der diese die Rückab-wicklung der Veräußerung der bis 2008 von der PNE WIND AG
gehaltenen Mehrheitsbeteiligung an der SSP Technology A/S gegen Rückzahlung des
Kaufpreises von EUR 34,54 Mio. sowie weiterer EUR 19,74 Mio. Aufwendungen
geltend gemacht hatte. Mit der Klageabweisung hat das Landgericht Stade auch den
hilfsweise erhobenen Anspruch auf Zahlung von EUR 8,64 Mio. wegen der
angeblichen Verletzung einer die Bilanz der SSP Technology A/S betreffenden
unter-nehmenskaufvertraglichen Garantie abgelehnt. Die Klageerhebung war
Gegenstand einer Ad-hoc-Mitteilung der PNE WIND AG vom 16. Oktober 2009. 

Die Urteilsbegründung liegt der PNE WIND AG noch nicht vor. Gegen das Urteil ist
das Rechts-mittel der Berufung vor dem Oberlandesgericht Celle zulässig. 

Ende der Mitteilung                               euro adhoc
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(END) Dow Jones Newswires

October 07, 2010 05:47 ET (09:47 GMT)


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