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17:03 | 08.10.2008
DJ EU-Kommission will die Rechte der Verbraucher angleichen

DJ EU-Kommission will die Rechte der Verbraucher angleichen

BRÜSSEL (Dow Jones)–Ob Widerrufs- oder Rückgaberecht, Erstattungsansprüche oder Garantieleistungen – die Verbraucher in der EU sollen nach Auffassung der Europäischen Kommission in allen Mitgliedstaaten ob im Einzel- oder Onlinehandel die gleichen Rechte haben. Verbraucherschutzkommissarin Meglena Kuneva legte am Mittwoch den Entwurf für eine Richtlinie vor, mit der die bestehenden vier einschlägigen Direktiven ersetzt werden sollen.

Die jetzigen Verbraucherschutzvorgaben enthielten lediglich Mindestvorschriften und zudem hätten die Mitgliedstaaten im Laufe der Jahre nationale Vorschriften hinzugefügt, so dass das EU-Verbraucherrecht heute aus einem Flickenteppich von 27 Regelwerken bestehen, begründete Kuneva ihren Vorstoß. EU-Ministerrat und Europäisches Parlament müssen den Plänen zustimmen, bevor sie in Kraft treten können.

Die deutschen Verbraucherschützer äußerten sich skeptisch zu den Harmonisierungsplänen. Da das erwartete europäische Schutzniveau hinter derzeitigen deutschen Regelungen zurückbleiben dürfte, würden deutsche Verbraucher dann in vielen Bereichen schlechter gestellt, erklärte der vzbv. Auch beruhe die Intention der Kommission mit einheitlichen Vorgaben den grenzüberschreitenden Handel anzukurbeln auf einer unrealistischen Einschätzung, da die meisten Deutschen gar nicht in einem anderen Land einkaufen wollten. ”

In Deutschland spielt der grenzüberschreitende Handel kaum eine Rolle. Warum soll dann der Verbraucherschutz bei inländischen Geschäften darunter leiden?”, fragen die Verbraucherschützer.

Der Dachverband der europäischen Industrie Businesseurope begrüßte es hingegen, dass Widersprüche im EU-Verbrauchervertragsrecht ausgeräumt werden sollen und erwartet in der Folge Kosteneinsparungen für die Unternehmen sowie mehr Auswahl für die Kunden. Der Deutsche Verband der Industrie (BDI) forderte, die Vertragsfreiheit müsse aber auf jeden Fall gewährt bleiben.

Der CDU-Europaabgeordnete Kurt Lechner bescheinigte Kuneva eine “behutsame Vorgehensweise”. Zuvor gehegte Ideen wie die Einführung einer europaweiten Produzentenhaftung habe sie im Sinne des Parlaments fallen gelassen. Nun müsse vor allem darauf geachtet werden, dass nicht im EU-Ministerrat jeder Staat auf seinen speziellen Vorschriften bestehe und die Gesetzgebung in der Folge aufgebläht werde.

Die Kommission hat neue Standards für vorvertragliche Informationen vorgeschlagen auch soll eine Lieferfrist von maximal 30 Kalendertagen eingeführt werden. Für den Widerruf soll es künftig in allen Mitgliedstaaten ein Standardformular geben und es soll eine Frist von 14 Kalendertagen gelten. Missbräuchliche Vertragsklauseln sollen auf eine “schwarze Liste” gesetzt werden. Der Schutz vor aggressiven Verkäufern außerhalb des Direkthandels soll verbessert werden. Hierzu liegen der Kommission zufolge zahlreiche Verbraucherbeschwerden vor.

Die Kommission will mit ihren Vorschlägen vor allem auch den grenzübergreifenden Internethalden fördern. Derzeit kauften rund 150 Mio EU-Bürgern Online, aber nur etwas 30 Mio von ihnen im EU-Ausland.


  -Von Angelika Steinfort, Dow Jones Newswires; 32 2 7411490,
   europa.de@dowjones.com
   DJG/ang/hab 

(END) Dow Jones Newswires

October 08, 2008 11:03 ET (15:03 GMT)

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