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11:58 | 21.12.2011
DJ EuGH erlaubt Einbeziehung ausländischer Airlines in CO2-Handel
DJ EuGH erlaubt Einbeziehung ausländischer Airlines in CO2-Handel BRÜSSEL (Dow Jones)–Im Streit um die Einbeziehung ausländischer Fluggesellschaften in den Emissionshandel hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) der EU den Rücken gestärkt. Ausländische Airlines dürfen in den Handel mit Verschmutzungsrechten einbezogen werden, urteilte das Gericht am Mittwoch. Dies verstoße nicht gegen internationles Recht. Damit bestätigte das Gericht die Gültigkeit der bestehenden EU-Richtlinie zum Emissionshandel, die Fluggesellschaften aus Drittländern einbezieht. Geregelt werden darin nur Starts und Landungen auf Flugplätzen in der Europäischen Union. Die Richtlinie enthalte somit keine extraterritoriale Regelung und verletze daher nicht die Souveränitätsrechte von Drittstaaten, hatte die Generalanwältin Juliane Kokott des Europäischen Gerichtshofs in ihren Schlussanträgen im Oktober erklärt. Auch gegen das Kyoto-Protokoll und die im Open-Skies-Abkommen festgelegten gleichen Wettbewerbsbedingungen werde nicht verstoßen. Dem folgte das Gericht nun. Das Verfahren vor dem EuGH geht auf eine Klage mehrerer Fluggesellschaften und Luftfahrtverbände mit Sitz in den USA und Kanada zurück. Unterdessen rüstet sich die US-Regierung möglicherweise für einen Gegenschlag gegen das Emissionshandelssystem. Das amerikanische Repräsentantenhaus hat Ende Oktober bereits ein Gesetz verabschiedet, das US-Fluggesellschaften die Teilnahme am Handel mit CO2-Emmissionszertifikaten verbietet. Der Senat muss allerdings noch zustimmen. Zu Beginn des neuen Jahres sollen Fluglinien in die Regeln mit einbezogen werden, wogegen sich Washington und andere Regierungen sträuben. Vor diesem Hintergrund hat das Verkehrsministerium am vergangenen Freitag Emissionsdaten von 9 europäischen und 7 US-Fluggesellschaften angefordert, wie aus einem Schreiben hervorgeht, in das das Wall Street Journal Einblick hatte. Mit den Daten will die US-Regierung klären, inwiefern die Fluglinien von den Plänen der EU betroffen sind. Der genaue Zweck des Schritts bleibt unklar. Es könne sich auch um Vorbereitungen für einen Gegenschlag zu den EU-Plänen handeln, sagte eine mit der Situation vertraute Person. US-Außenministerin Hillary Clinton und US-Verkehrsminister Raymond LaHood hatten sich schon früher in der Angelegenheit an mehrere EU-Kommissare gewandt. In ihren Schreiben hatten beide dafür plädiert, die EU-Pläne erst einmal auf Eis zu legen. Sie sprachen sich für eine einvernehmliche globale Lösung zur CO2-Reduktion und eine Verhandlungslösung mit den anderen Regierungen aus. Seit 2005 müssen Kraftwerke, Zementfabriken sowie Anlagen mit einem hohen Kohlendioxidausstoß im europäischen Wirtschaftsraum CO2-Zertifikate erwerben. Da der Treibhausgasausstoß des Luftverkehrs aber immer weiter ansteigt, sollen ab 2012 auch Fluggesellschaften, die innerhalb der EU sowie in den EWR-Staaten Norwegen und Island landen oder starten Emissionszertifikate erwerben und einlösen. Nach den geplanten EU-Richtlinien muss jede Fluglinie ab Januar eine CO2-Emissonsrechte für jede Flugbewegung auf einem EU-Airport vorweisen. Im kommenden Jahr werden 85% der Emissionsrechte noch kostenlos zugeteilt, danach 82%. DJG/sha/kla (END) Dow Jones Newswires December 21, 2011 05:58 ET (10:58 GMT) Copyright (c) 2011 Dow Jones & Company, Inc. |
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