AGENTURMELDUNGEN

17:28 | 30.07.2008
DJ ne-na.de/Bundeskabinett beschließt hohe Geldbußen bei unerlaubter Telefonwerbung – Branchenkritik: Schriftliche Bestätigung führt zu Kostensteigerungen und höheren Verbraucherpreisen

DJ ne-na.de/Bundeskabinett beschließt hohe Geldbußen bei unerlaubter Telefonwerbung – Branchenkritik: Schriftliche Bestätigung führt zu Kostensteigerungen und höheren Verbraucherpreisen


ne-na.de/Bundeskabinett beschließt hohe Geldbußen bei unerlaubter
Telefonwerbung - Branchenkritik: Schriftliche Bestätigung führt zu
Kostensteigerungen und höheren Verbraucherpreisen 

Berlin, 30. Juli 2008 - Die Luft wird dünner für Unternehmen, die mittels
unerlaubter Telefonwerbung auf Kundenfang gehen. Das sieht ein Beschluss des
Bundeskabinetts vor. Demnach drohen Firmen bis zu 50.000 Euro Geldbuße für
unerlaubte Telefonwerbung. Auch für die Unterdrückung der Rufnummer werden
sie zur Kasse gebeten: Call Center, die diese Funktion nutzen, sollen bis zu
10.000 Euro zahlen. Einer Forsa-Umfrage http://www.forsa.de vom Herbst 2007
zufolge fühlen sich 86 Prozent der Bevölkerung durch unlautere Werbeanrufe
belästigt, 64 Prozent der Befragten wurden in den letzten Monaten ohne
Einwilligung von einem Unternehmen angerufen - Grund genug für die
Regierung, zu handeln. 

,,Wir schützen die Verbraucherinnen und Verbraucher wirkungsvoll vor
unerwünschten Werbeanrufen und Kostenfallen im Internet, ohne die Wirtschaft
mit unpraktikablen Regelungen zu belasten. Schließlich gehen die Verbraucher
zunehmend dazu über, Waren und Dienstleistungen telefonisch oder über das
Internet zu bestellen. Das soll natürlich weiterhin reibungslos möglich
sein", sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries http://www.bmj.bund.de.
,,Verbraucherinnen und Verbraucher können sich künftig leichter von Verträgen
lösen, die sie am Telefon abgeschlossen haben, und wir schützen sie besser
vor untergeschobenen Verträgen", so die Ministerin. 

Das 14-tägige Widerrufsrecht soll nun auch bei Verträgen über Zeitungs- und
Zeitschriftenabonnements sowie Lotterien gelten, wenn diese telefonisch
abgeschlossen wurden. Langfristige Verträge - etwa ein Wechsel des Telefon-
oder Stromanbieters - sollen darüber hinaus erst gültig werden, wenn der
Kunde den Wechsel schriftlich oder per E-Mail bestätigt. ,,In heutigen Zeiten
kann es nicht so weit kommen, dass alles, was telefonisch bestellt wird,
schriftlich bestätigt werden muss", meint Omar Khorshed, Vorstandschef des
Düsseldorfer Abrechnungsdienstleisters acoreus AG http://www.acoreus.de.
Denn das verkompliziere das Vertriebs- und Serviceinstrument Telefon unnötig
und bremse den Wettbewerb. ,,Zudem wächst die Bürokratie wieder einmal an.
Und das kann sich nur in höheren Preisen für den Endkunden niederschlagen",
warnt Khorshed. 

Die Bundesjustizministerin schießt nach Ansicht von Bernhard Steimel von der
Brancheninitiative Voice Business http://www.voicedays.de eindeutig über das
Ziel hinaus, wenn es um die Notwendigkeit der Schriftform wie zum Beispiel
beim Anbieterwechsel für Telefondienstleistungen geht. ,,Die Wiedereinführung
eines textlichen Nachweises wird nicht nur zu erheblichen zusätzlichen
Abwicklungskosten bei den Telefongesellschaften führen, sondern auch zu
Preiserhöhungen und weiteren Verzögerungen bei der Umstellung für den
Verbraucher", kritisiert Call Center-Experte Steimel. 

Es gebe nach seiner Ansicht bessere Verfahren, die das so genannte
Unterschieben von Verträgen unmöglich machen, wie zum Beispiel das Voice
Recording also die Aufnahme und Aufbereitung von Gesprächen mittels
Sprachtechnologie." Hier wird einfach die Willensbekundung am Telefon
mitgeschnitten, dem Kundenauftrag automatisch zugeordnet und dem bisherigen
Anbieter im Rahmen des zwischen den Telefongesellschaften etablierten
Verfahrens vorgelegt. Diese im Ausland bewährte Lösung wurde leider vom
Gesetzgeber erst gar nicht näher geprüft und berücksichtigt. Es würde mich
nicht wundern, wenn nach Inkrafttreten des Gesetzes sich die Beschwerden bei
den Verbraucherzentralen wieder massiv zunehmen, weil der Anbieterwechsel
nicht reibungslos funktioniert", moniert Steimel. . 

,,Seriöse Unternehmen wissen, dass sie ohne das Vertrauen der Kunden
langfristig keinen Erfolg haben", betont der Hauptgeschäftsführer des
Branchenverbandes BITKOM http://www.bitkom.de, Bernhard Rohleder. Unerlaubte
Anrufe, die Verbraucher verärgern, seien also im wohlverstandenen
Eigeninteresse zu vermeiden. ,,Im BITKOM sind wir überzeugt, dass sich
kundenorientiertes Verhalten auszahlt." Unternehmen könnten in ihrem
Computersystem die Einwilligung der Kunden zu Werbeanrufen nachweisbar
dokumentieren und so sicherstellen, dass nur diejenigen angesprochen werden,
die ihr Einverständnis gegeben haben. Außerdem sorgen Firmen für Klarheit,
indem sie ihre Verträge und Geschäftsbedingungen verständlich gestalten und
sich über die Rechtsprechung informieren. Bereits jetzt, so der Verband,
habe Deutschland mit die strengsten Regeln zur Telefonwerbung in Europa. Es
gilt die so genannte ,,Opt-in"-Regelung. Das heißt: Telefonmarketing ist nur
erlaubt, wenn der Angerufene zuvor eingewilligt hat. Überraschende Anrufe
zur Neukundenwerbung, auch ,,cold calls" genannt, sind verboten. Viele andere
Länder haben eine ,,Opt-out"-Regelung - dort muss der Kunde Anrufe explizit
ablehnen. Eine Meldung vom medienbüro.sohn. Für den Inhalt ist das
medienbüro.sohn verantwortlich. 

(END) Dow Jones Newswires

July 30, 2008 11:28 ET (15:28 GMT)


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