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12:40 | 27.09.2010
DJ pressrelations.de/SfB fordert gesetzliche Verpflichtung für Kreditinstitute niedrige Zinssätze an Kunden weiter zu geben

DJ pressrelations.de/SfB fordert gesetzliche Verpflichtung für Kreditinstitute niedrige Zinssätze an Kunden weiter zu geben


SfB fordert gesetzliche Verpflichtung für Kreditinstitute niedrige Zinssätze
an Kunden weiter zu geben 

Spalt, 30.09.2010. Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. (SfB)
kritisiert die Zinsabzocke der Banken bei Dispokrediten scharf. Verbraucher
müssen zum Teil 14 Prozent Zinsen für die Überziehung ihres Kontos zahlen.
Wenn das Konto über den Disporahmen überzogen wird sind sogar bis zu 19,25
Prozent Zinsen fällig. 

"Wenn man bedenkt, dass die Banken seit Beginn der Finanzkrise im Herbst
2008 nur 1 Prozent für die Geldbeschaffung bei der Europäischen Zentralbank
zahlen, liegt es auf der Hand, dass Bankkunden hier gnadenlos abgezockt
werden und die wirtschaftliche Notlage vieler Bankkunden ausgenutzt wird",
meint der Vorsitzende der SfB, Jörg Schädtler. 

Da nicht davon auszugehen ist, dass Banken niedrige Zinsen freiwillig an
ihre Kunden weiter geben, fordert die SfB eine entsprechende gesetzliche
Verpflichtung für Banken, wie es auch schon der Bundesgerichtshof in seinen
Entscheidungen vom 21.04.2009, Az.: XI ZR 55/08 und XI ZR 78/08 angedeutet
hat. 

"Der Gesetzgeber ist hier gefordert, dem Treiben der Banken bei der
Zinsabzocke zu Lasten ihrer Kunden ein und für alle Mal ein Ende zu setzen.
Es ist schon eine Frage des Anstands, dass diejenigen Banken, die
Staatsbürgschaften in Anspruch genommen haben, hier besonderes in die
Pflicht genommen werden", so Schädtler weiter. 

Bankkunden werden zudem darauf hingewiesen, dass Banken für die Überziehung
eines Dispokredits keine zusätzlich Gebühr verlangen dürfen, wie das
Oberlandesgericht Hamm (Az.: 31 U 55/09) und das Oberlandesgericht Frankfurt
am Main (Az.: 23 U 157/09) jetzt entschieden hatten. Ebenso hatte das
Oberlandesgericht Bamberg mit Urteil vom 04.08.2010 (Az.: 3 U 78/10)
erkannt, dass Banken keine zusätzliche Gebühren für die Bearbeitung eines
Kredits verlangen dürfen. 

Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. 

Hohenrainweg 3e
91174 Spalt
www.schutz-vor-banken-de
schutz-vor-banken@t-online.de 

Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. (SfB) ist ein
Verbraucherschutzverein, der ausschließlich die Interessen der
Verbraucherinnen und Verbraucher gegen Banken und Finanzdienstleister
vertritt und beim Bundesamt für Justiz in die Liste der klagebefugte
Einrichtungen eingetragen ist. Hierbei werden u.a. verbraucherschutzwidrige
Praktiken von Banken und Finanzdienstleistern gerichtlich verfolgt und eine
umfangreiche Aufklärungsarbeit der VerbraucherInnen geleistet mit dem Ziel,
verbraucherschutzwidrige Praktiken entsprechend den Vorgaben der
einschlägigen Europäischen Richtlinien ein und für allemal abzustellen. 

Pressekontakt: 

RAin Heidrun Jakobs, LL.M.
Kreuzberger Ring 18 a
65205 Wiesbaden
Telefon: 0611 / 71 69 323
Telefax: 0611 / 71 69 324

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(END) Dow Jones Newswires

September 27, 2010 06:40 ET (10:40 GMT)


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