12:50 | 28.04.2008
euro adhoc-Zwischenmitteilung: Bayer Schering Pharma AG
Zwischenmitteilung
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Zwischenmitteilung der Geschäftsführung gemäß § 37x WpHG übermittelt durch
euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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28.04.2008
Zwischenmitteilung der Bayer Schering Pharma AG vom 28. April 2008
Bayer Schering Pharma AG weiter auf Wachstumskurs
Aufgrund der Integration der Bayer Schering Pharma AG in den Bayer-Konzern
sowie der damit verbundenen gesellschaftsrechtlichen Änderungen sind die
absoluten Werte der Bayer Schering Pharma AG Gruppe inklusive deren Segmente
nicht mehr mit den entsprechenden Vorjahresperioden vergleichbar. Daher wird
auf Zahlenangaben verzichtet. Zu den Umsatzerlösen der Hauptprodukte von Bayer
Schering Pharma – inklusive des Geschäfts, das inzwischen in anderen
Gesellschaften des Bayer-Konzerns ausgewiesen wird – verweisen wir auf den
Finanzbericht des Bayer-Konzerns zum 31. März 2008.
Erfreulicher operativer Geschäftsverlauf von Bayer Schering Pharma
In unserem Geschäftsfeld Women’s Healthcare trugen vor allem die oralen
Kontrazeptiva der Produktgruppe Yasmin®/YAZ®/Yasminelle® zum positiven
Geschäftsverlauf bei.
Im Geschäftsfeld Diagnostische Bildgebung erhöhte sich der Umsatz mit
Ultravist®, wobei der Vorjahresumsatz durch eine vorübergehende
Distributionsunterbrechung von Ultravist® in der Formulierung 370 mgI/ml
belastet war.
Im Geschäftsfeld Spezial-Therapeutika konnte der Umsatz mit
Betaferon®/Betaseron® zur Behandlung der Multiplen Sklerose (MS) wiederum
gesteigert werden.
Integration der Bayer Schering Pharma AG Gruppe in den Bayer-Konzern
Mit Eintragung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags Ende Oktober
2006 wurde mit der Integration der Bayer Schering Pharma AG Gruppe in den
Bayer-Konzern sowie der Zusammenführung des Pharma-Geschäfts der Bayer Schering
Pharma AG und ihrer Tochtergesellschaften mit den Pharma-Aktivitäten des Bayer-
Konzerns begonnen. Beide Pharma-Geschäfte werden einheitlich im Interesse des
Bayer-Konzerns bzw. des Bayer-Teilkonzerns Bayer HealthCare geführt. Alle
wesentlichen Funktionsbereiche, insbesondere Forschung & Entwicklung, Einkauf,
Produktion, Vertrieb, Marketing sowie Verwaltung, wurden zwischenzeitlich
zusammengelegt.
Im Rahmen der Integration der Bayer Schering Pharma AG Gruppe in den Bayer-
Konzern ist im 1. Quartal 2008 eine Gesellschaft durch Verschmelzung auf eine
Gesellschaft des Bayer-Konzerns aus dem Konsolidierungskreis ausgeschieden. In
den Jahren 2006 und 2007 sind in diesem Zusammenhang insgesamt 89
Gesellschaften durch Verkauf bzw. Anteilstausch aus dem Konsolidierungskreis
ausgeschieden.
Zur Erleichterung der Umsetzung der erforderlichen Umstrukturierungsmaßnahmen
strebt die Bayer Schering GmbH als Hauptaktionär der Bayer Schering Pharma AG
die Übernahme sämtlicher Anteile an der Bayer Schering Pharma AG an. Laut
Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung der Bayer Schering Pharma AG
vom 17. Januar 2007 sollen dazu die Aktien der Minderheitsaktionäre gegen
Zahlung einer Barabfindung von 98,98 E je Aktie auf den Hauptaktionär Bayer
Schering GmbH, eine 100-prozentige Tochter der Bayer AG, übertragen werden.
Außenstehende Aktionäre haben gegen diesen Beschluss Anfechtungs- und
Nichtigkeitsklagen erhoben.
Rechtliche Risiken
Hinsichtlich der Risikolandschaft verweisen wir im Wesentlichen auf die
Darstellung auf den Seiten 48-55 im Geschäftsbericht 2007 der Bayer Schering
Pharma AG. Der Geschäftsbericht 2007 der Bayer Schering Pharma AG steht unter
www.schering.de kostenlos zum Herunterladen bereit. Seitdem hat es folgende
wesentliche Veränderungen im Bereich der rechtlichen Risiken gegeben:
Yasmin®: Auf Seite 50 des Geschäftsberichts 2007 der Bayer Schering Pharma AG
berichteten wir, dass Bayer Schering Pharma vor einem US-Bundesgericht eine
Patentverletzungsklage gegen Barr Pharmaceuticals Inc. und Barr Laboratories
Inc. eingereicht hat. Darin wird Barr wegen seiner angestrebten generischen US-
Version des oralen Verhütungsmittels Yasmin® von Bayer Schering Pharma
Patentverletzung vorgeworfen. Im Juni 2005 reichte Barr eine Gegenklage ein, in
der die Ungültigerklärung des Patents von Bayer Schering Pharma beantragt wurde.
Anfang März 2008 hat das US-Bundesgericht das Patent ´531 der Bayer Schering
Pharma AG für Yasmin® für ungültig erklärt. Bayer Schering Pharma hat gegen
diese Entscheidung Rechtsmittel eingereicht.
Im März 2008 haben die Bayer HealthCare Pharmaceuticals Inc. und die Bayer
Schering Pharma AG zwei Mitteilungen über einen abgekürzten Zulassungsantrag
für ein neues Arzneimittel (Abbreviated New Drug Application – “ANDA”)
erhalten, mit dem die Firmen Watson Laboratories Inc. und Sandoz Inc. jeweils
die Genehmigung zur Vermarktung einer generischen Version von Bayer Schering
Pharmas oralem Kontrazeptivum Yasmin® in den Vereinigten Staaten verfolgen.
Bayer Schering Pharma hat deswegen vor einem US-Bundesgericht
Patentverletzungsklage gegen Watson und Sandoz eingereicht.
YAZ®: Auf Seite 50 des Geschäftsberichts 2007 der Bayer Schering Pharma AG
berichteten wir, dass Barr Laboratories Inc. im Januar 2007 ein ANDA-
Zulassungsverfahren hinsichtlich einer generischen US-Version des oralen
Verhütungsmittels YAZ® von Bayer Schering Pharma eingereicht hat. Im Oktober
2007 erhielt Bayer Schering Pharma die Mitteilung, dass Watson Laboratories
Inc. ebenfalls ein ANDA-Zulassungsverfahren hinsichtlich einer generischen US-
Version von YAZ® eingeleitet hat. Beide Zulassungsanträge behaupten
Ungültigkeit und/oder Nichtverletzung der Patente von Bayer Schering Pharma.
Bayer Schering Pharma hat eine Patentverletzungsklage gegen Watson eingereicht,
die unter anderem die Verletzung von Bayer Schering Pharmas Patent ‘531 geltend
macht. Bayer Schering Pharmas Patent ‘531 ist ebenfalls Streitgegenstand in der
im vorhergehenden Absatz erwähnten Patentverletzungsklage gegen Barr, die das
orale Verhütungsmittel Yasmin® betrifft. Bayer Schering Pharma prüft derzeit,
wie sich die Gerichtsentscheidung im Patentrechtsstreit um Yasmin® auf YAZ®
auswirkt. Unabhängig von dem Ergebnis der Gerichtsentscheidung, mit der das
Patent ‘531 für Yasmin® für ungültig erklärt wurde, hat Bayer Schering Pharma
in den USA Exklusivität für YAZ® als orales Kontrazeptivum bis zum 16. März
2009. Generika-Hersteller können daher eine generische Version von YAZ® in der
Indikation orale Verhütung unter keinen Umständen vor dem 16. März 2009
vermarkten.
Die Aktien der Bayer Schering Pharma AG sind seit Mitte März 2007 nicht mehr
zum Teilbereich des amtlichen Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten
(Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen. Daher unterliegt
die Bayer Schering Pharma AG seitdem nicht mehr den erweiterten
Berichtspflichten des Prime Standard, sondern nur noch den allgemeinen
Berichtspflichten der Börsenzulassungsverordnung und den Bestimmungen des
Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG). Das WpHG verpflichtet seit 2007
börsennotierte Unternehmen, zweimal jährlich eine Zwischenmitteilung der
Geschäftsführung zu veröffentlichen. Die American Depositary Receipts (ADRs)
der Bayer Schering Pharma AG werden seit November 2006 nicht mehr an der New
York Stock Exchange gehandelt. Am 2. September 2007 endete zudem die
Registrierung der Aktien der Bayer Schering Pharma AG bei der US-amerikanischen
Börsenaufsichtsbehörde Securities and Exchange Commission (SEC). Die Bayer
Schering Pharma AG unterliegt seitdem nicht mehr den mit der Registrierung
verbundenen Pflichten nach dem US-amerikanischen Wertpapierrecht einschließlich
des Sarbanes-Oxley Act von 2002. Insbesondere wird die Bayer Schering Pharma AG
keine weiteren Jahresberichte auf Form 20-F veröffentlichen. Die
Sekundärnotierung der Bayer Schering Pharma AG an der Swiss Exchange (SWX)
wurde am 28. Dezember 2007 beendet. Die Inhaberaktien der Bayer Schering Pharma
AG werden weiterhin an der Frankfurter Wertpapierbörse kotiert bleiben.
Berlin, den 28. April 2008
Bayer Schering Pharma Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Zukunftsgerichtete Aussagen
Diese Zwischenmitteilung enthält bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen,
die auf den gegenwärtigen Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung des
Bayer-Konzerns und der Bayer Schering Pharma AG Gruppe beruhen. Verschiedene
bekannte wie auch unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren können
dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die Entwicklung
oder die Performance der Gesellschaft wesentlich von den hier gegebenen
Einschätzungen abweichen. Diese Faktoren schließen diejenigen ein, die wir in
Berichten an die Frankfurter Wertpapierbörse sowie die amerikanische
Wertpapieraufsichtsbehörde (inkl. Form 20-F) beschrieben haben. Die
Gesellschaft übernimmt keinerlei Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten
Aussagen fortzuschreiben und an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen
anzupassen.
Angaben zur Pflichtveröffentlichung:
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Pflichtveröffentlichung in/über:
http://www.schering.de/scripts/de/40_ir/2008/fin_rep/080425_q1.php?n=ird&c1
=reports_financial
Pflichtveröffentlichung am: 28.04.2008
Emittent: Bayer Schering Pharma AG
Müllerstrasse 178
D-13353 Berlin
Telefon: +49 (0)30 468 1111
FAX: +49 (0)30 468 15305
Email: ir@bayer-ag.de
WWW: www.schering.de
Branche: Pharma
ISIN: DE0007172009
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Sprache: Deutsch
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