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GESAMT-ROUNDUP/Medien: Telekom hat BKA Daten gegeben haben

BERLIN (dpa-AFX) – Die Deutsche Telekom hat dem Bundeskriminalamt
Medien zufolge zigtausende Daten für eine Anti-Terror-Fahndung bereitgestellt.
Nach den Anschlägen vom 11. September 2001 sei in nahezu allen
Kunden-Datenbeständen der Telekom anhand bestimmter Kriterien nach
islamistischen “Schläfern” gesucht worden, berichtete die “Frankfurter
Rundschau” (”FR”/Donnerstag) unter Berufung auf Konzernkreise. Nach
ARD-Informationen hat das damals als terrorgefährdet geltende Unternehmen aber
nicht Kunden-, sondern Mitarbeiter-Daten weitergegeben. Auch beim Flugzeugbauer
Airbus wurde am Donnerstag ein Verstoß gegen den
Datenschutz von Mitarbeitern bekannt. In einem anderen Fall erklärte das
Bundesverfassungsgericht die Überprüfung der Kreditkartendaten von 20 Millionen
Bankkunden durch Ermittler für rechtens.

Die bundesweite Rasterfahndung nach den Anschlägen vom 11. September 2001
war vom Verfassungsgericht 2006 für verfassungswidrig erklärt worden. Bei der
Telekom soll sie unter anderem in einem Rechenzentrum stattgefunden haben. Die
“FR” zitierte Telekom- Führungskreise, die bis heute keine ausreichende
Rechtsgrundlage für das heimliche Durchforsten von Millionen Kundendaten sähen.
Das Bundeskriminalamt (BKA) gab auf Anfrage keine Stellungnahme ab. Auch die
Telekom wollte den Bericht nicht kommentieren, dementierte ihn aber auch nicht.

WIEFELSPÜTZ: RASTERFAHNDUNG HAT ‘EIN PARLAMENTARISCHES NACHSPIEL’

Der Innenexperte der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, kündigte im
Fernsehsender N24 an, dass die Rasterfahndung “ein parlamentarisches Nachspiel”
haben solle. Das Verhalten von Bundeskriminalamt und Telekom müsse geprüft
werden.

Das Verfassungsgericht in Karlsruhe erklärte eine automatisierte Fahndung
der Staatsanwaltschaft Halle gegen Konsumenten von Kinderpornografie im Jahr
2006 für rechtens. Im konkreten Fall hatten die Ermittler 14 Banken die
Kreditkarten-Daten von 20 Millionen Kunden dahingehend überprüfen lassen, ob
diese Geld an den Betreiber eines Internetangebots mit Kinderpornos überwiesen
haben. Die Beschwerden zweier Betroffener – die selbst nicht unter Verdacht
standen – nahm das Verfassungsgericht nicht zur Entscheidung an.

ÄHNLICH WIE BAHN AUCH AIRBUS MIT KONTONUMMERN-ABGLEICH

Es habe sich nicht etwa um eine Rasterfahndung gehandelt, durch die auch der
Datenschutz Unverdächtiger berührt worden wäre, erklärten die Bundesrichter.
Vielmehr habe die Staatsanwaltschaft gezielt nach Personen gesucht, gegen die
wegen fragwürdiger Zahlungsvorgänge ein hinreichender Verdacht auf Besitz
kinderpornografischen Materials vorgelegen habe. Durch den automatischen
Suchlauf der Banken in den Kreditkartendaten sei nur als Treffer angezeigt
worden, wer die Suchkriterien erfüllt habe.

Ähnlich wie die Deutsche Bahn hat auch Airbus die Kontonummern aller seiner
gut 20.000 Mitarbeiter mit denen von Zuliefern abgeglichen, um möglichen
Korruptionsfällen auf die Spur zu kommen. Ein Airbus-Sprecher sagte, das im
Herbst angetretene neue Management habe angesichts der Datenaffären bei der Bahn
und der Telekom überprüft, ob es ähnliche Fälle auch bei Airbus gegeben habe und
dann unverzüglich den Betriebsrat informiert. Über den Fall hatte zunächst das
“Hamburger Abendblatt” berichtet.

GRÜNE FORDERN UMFASSENDE AUFKLÄRUNG

Nach gegenwärtigem Stand hat Airbus gegen eine Betriebsvereinbarung von 1997
verstoßen, nach der zunächst die Zustimmung des Betriebsrats hätte eingeholt
werden müssen. Die Arbeitnehmer wurden jedoch erst nachträglich 2008 informiert.
Der Chef von Airbus Deutschland, Gerald Weber, bat dafür nach Angaben des
Betriebsrats um Entschuldigung. Der Abgleich der Kontonummern war nach Angaben
des Sprechers ergebnislos geblieben.

Die Grünen forderten, die Vorgänge bei Telekom und Airbus umfassend
aufzuklären. Zudem sei ein Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz längst überfällig. Der
Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Sebastian Edathy (SPD), geht nicht
davon aus, dass es noch in der auslaufenden Wahlperiode zustande kommt, wie er
dem Radiosender NDR Info sagte. In die anstehende Änderung des allgemeinen
Datenschutzgesetzes solle aber noch “eine Generalklausel” für Unternehmen
aufgenommen werden. Die FDP-Fraktion forderte von der Bundesregierung in der
nächsten Sitzung des Innenausschusses “klare Aussagen zum aktuellen Stand der
Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes”. Die Linksfraktion nannte ein neues
Datenschutzrecht “überfällig”./and/DP/he

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