15:42 | 09.07.2010
Halbe Milliarde Euro aus Verkauf von DDR-Flächen
ERFURT/BERLIN (dpa-AFX) – Die Vermarktung von Feldern und Wäldern aus dem
Staatseigentum der DDR hat der Bundeskasse 2009 eine Rekordsumme eingebracht.
Aus Verkauf und Verpachtung wurde ein Überschuss von 494 Millionen Euro erzielt,
wie die bundeseigene Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) am Freitag
in Berlin mitteilte. Seit ihrer Gründung im Jahr 1992 hat die BVVG mehr als eine
Million Hektar privatisiert und dem Bund 4,3 Milliarden Euro überwiesen.
In Thüringen hat die BVVG nach eigenen Angaben seit 1992 rund 32.000 Hektar
Agrarfläche verkauft. Das entspricht knapp vier Prozent der gesamten
landwirtschaftlichen Nutzfläche im Freistaat. Verpachtet worden seien zudem
20.700 Hektar. Der Pachtanteil an den bewirtschafteten Flächen ist in Thüringen
im Vergleich der Bundesländer überdurchschnittlich hoch. Nur rund 18 Prozent der
Nutzfläche sind nach Zahlen des Agrarberichtes im Eigentum der Unternehmen.
Der durchschnittliche Kaufpreis für Ackerland in Thüringen hat sich in den
vergangenen Jahren der Marke von 5000 Euro je Hektar angenähert. An Waldflächen
verkaufte die BVVG demnach im Freistaat seit 1992 knapp 53.000 Hektar, was rund
einem Zehntel der Thüringer Waldfläche entspricht.
Die BVVG-Prognose zu den Einnahmen in diesem Jahr sind gedämpft. Die
geplanten 415 Millionen Euro seien “nicht mehr zu erreichen”, sagte
Geschäftsführer Wilhelm Müller in Berlin. Als Gründe nannte er den Verkaufsstopp
für ausgeschriebene Agrarflächen bis März, die seitdem gültigen neuen Regeln und
beim Wald den hohen Anteil von Flächen, die zu Sonderkonditionen an
Alteigentümer abgegeben worden seien.
Bund und Länder haben ihre Privatisierungsgrundsätze überarbeitet, nachdem
es Kritik von Verbänden und Agrarbetrieben gab. Seit März können Pächter Felder
im Osten in beschränktem Umfang sofort oder innerhalb der Laufzeit eines neuen
vierjährigen Pachtvertrages direkt erwerben. Die zweite Variante ist ein
neunjähriger Pachtvertrag mit Verzicht auf die Möglichkeit des direkten Kaufs.
Beim Direktverkauf muss ein Kaufpreis vereinbart werden, der dem entspricht, der
bei einer Ausschreibung oder einem vergleichbaren Verfahren erzielt
würde./brd/cct/DP/ang
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