14:59 | 08.04.2008
ROUNDUP 2/Gericht: Immobilienbewertung der Telekom war in Ordnung
(Neu Details)
FRANKFURT (dpa-AFX) – Rückschlag für die gegen die Deutsche Telekom
klagenden Aktionäre: Das Oberlandesgericht Frankfurt hält die
umstrittene Gruppenbewertung der Telekom-Immobilien bislang für rechtens. Nach
vorläufiger Einschätzung sei an der Gruppenbewertung (Cluster) eines großen
Teils der Telekom-Immobilien nichts auszusetzen, erklärte der Vorsitzende
Richter Christian Dittrich am Dienstag. Die nachträglichen Abschreibungen von
rund 2,5 Milliarden Euro auf den Immobilienbesitz sind neben dem Erwerb des
US-Mobilfunkanbieters VoiceStream die Hauptkritikpunkte der klagenden Aktionäre.
Das Gericht gehe bislang von einer Fehlbewertung der Grundstücke um etwa
zwölf Prozent aus, was völlig im Rahmen liege. Es sei fraglich, ob eine
Einzelbewertung der Immobilien ein genaueres Ergebnis gebracht hätte, sagte
Dittrich am zweiten Tag des Musterprozesses. Im Prospekt zur Platzierung der
dritten Tranche von Aktien des früheren Staatsunternehmens hätte nach
Einschätzung der OLG-Richter allerdings auf bestimmte Auswirkungen der von der
üblichen Praxis abweichenden Bewertungsmethode hingewiesen werden müssen.
Insoweit liege ein Prospektfehler vor, der aber möglicherweise nicht wesentlich
gewesen sei.
In der ersten Instanz hatte das Landgericht Frankfurt noch harsche Kritik an
dem Clusterverfahren geübt, es aber den Klägern überlassen, den Umfang der
Fehlbewertungen zu ermitteln. Dafür ist nach Einschätzung der Justiz ein
umfangreiches Gutachten notwendig, das rund 17 Millionen Euro kosten könnte.
Zur Eröffnungsbilanz der Deutschen Telekom im Jahr 1996 waren nach früheren
Angaben rund 53 Prozent des damals auf 35 Milliarden DM angesetzten
Immobilienvermögens in Gruppen (Cluster) zusammengefasst worden. Die Buchwerte
bildeten eine Grundlage für den dritten Teil- Börsengang im Jahr 2000, um den es
in dem Frankfurter Prozess ausschließlich geht. Die Telekom hatte später
Wertberichtigungen von rund 2,5 Milliarden Euro bei ihrem Immobilienvermögen
vorgenommen. Der Anlegeranwalt Klaus Rotter erklärte im Prozess, dass spätestens
ab 1999 der Abschreibungsbedarf im Unternehmen bekannt gewesen sei, die Anleger
davon aber nichts erfahren hätten.
“Der Fall ist am zweiten Tag noch nicht verloren”, sagte der Anwalt Andreas
Tilp, der den Musterkläger aus Baden-Württemberg vertritt. Das Gericht agiere
sehr offen und es sei daher klar, dass es sich noch bewegen könne. Der Senat
habe zudem deutlich gemacht, dass der verlustreiche Erwerb von VoiceStream der
“richtige Einstieg” wäre. Der frühere Telekom-Chef Ron Sommer soll am Montag zum
zeitlichen Ablauf des nur wenige Wochen nach dem Börsengang abgeschlossenen
Geschäfts als Zeuge vernommen werden.
In dem Prozess verlangen über 16 000 Anleger zusammen rund 80 Millionen Euro
Schadensersatz für erlittene Kursverluste von der Telekom. Der Wert der Papiere
ist seit ihrer Ausgabe im Jahr 2000 auf etwa ein Sechstel geschrumpft./ce/DP/mur
|