20:44 | 09.03.2010
ROUNDUP: Betriebsratswahl in Daimler-Zentrale am Mittwoch
STUTTGART (dpa-AFX) – Die Mitarbeiter in der Zentrale des Autobauers Daimler
können nach heftigen Auseinandersetzungen nun doch noch wie geplant an
diesem Mittwoch einen neuen Betriebsrat wählen. Das entschied das
Landesarbeitsgericht Stuttgart am Dienstag. Der zuständige Wahlvorstand habe die
Zahl der zu wählenden Betriebsräte korrekt berechnet, sagte die Vorsitzende
Richterin Heide Steer. Die Voraussetzungen für einen Abbruch der Abstimmung
seien nicht gegeben.
Das Arbeitsgericht Stuttgart hatte zuvor den Urnengang gestoppt. Grund: Die
Zahl der Betriebsräte wurde nach Auffassung der Richter in der Wahlausschreibung
im Januar zu hoch angegeben. Gegen diese Entscheidung hatte der Autobauer
Beschwerde eingelegt.
HINTERGRUND
Knackpunkt in dem Streit war die Zahl der Mitarbeiter in der
Daimler-Zentrale. Nach dem Betriebsverfassungsgesetz sind bei mehr als 12.000
Beschäftigten 39 Betriebsräte vorgesehen, bei weniger Mitarbeitern sind es nur
37. Der zuständige Wahlvorstand war bei der Ausschreibung der Abstimmung davon
ausgegangen, dass 39 Betriebsratsmitglieder gewählt werden sollen. Diese
Einschätzung sei nicht abwegig, sagte Steer.
Das Arbeitsgericht hatte dagegen zuvor entschieden, der Wahlvorstand hätte
mit weniger als 12.000 Mitarbeitern planen müssen, weil der Abbau von Stellen
angekündigt worden sei. Daimler argumentierte, es habe keine gefestigten Pläne
für einen solchen Stellenabbau gegeben. Die Ausschreibung zur Betriebsratswahl
sei deshalb korrekt gewesen. “Wir freuen uns, dass die Wahl wie geplant
stattfinden kann”, sagte eine Daimler-Sprecherin.
CHRISTLICHE GEWERKSCHAFT METALL HATTE FALL INS ROLLEN GEBRACHT
Derzeit arbeiten in der Zentrale Angaben des Unternehmens zufolge mehr als
12.000 Menschen, zum Zeitpunkt der Wahlausschreibung Mitte Januar waren es
11.852 Beschäftigte.
“Wir freuen uns über den Sieg der Vernunft und dass Schaden von den
Beschäftigten abgewendet wurde”, sagte eine Sprecherin von
Gesamtbetriebsrats-Chef Erich Klemm. Die Amtszeit des derzeitigen Betriebsrates
endet in der Daimler-Zentrale Ende März. Hätte das Gericht die Wahl gestoppt,
wäre frühestens in sechs bis zehn Wochen ein neuer Betriebsrat gewählt worden.
Bis dahin hätte es keine Arbeitnehmervertretung gegeben.
Ins Rollen gebracht hatte den Fall die Christliche Gewerkschaft Metall
(CGM). Das Thema, das die CGM vorbrachte, spielte bei den Gerichtsentscheidungen
jedoch keine entscheidende Rolle. Die CGM ist der Meinung, dass der Wahlvorstand
einige Führungskräfte zu Unrecht von den Betriebsratswahlen ausgeschlossen und
stattdessen den Wahlen zum Sprecherausschuss leitender Führungskräfte zugewiesen
hat. Die CGM kündigte im Gerichtssaal bereits an, die Betriebsratswahl anfechten
zu wollen./sba/DP/he
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