12:27 | 03.04.2009
ROUNDUP: Enteignung der HRE-Aktionäre rückt näher – Bundesrat billigt Gesetz
BERLIN (dpa-AFX) – Eine Zwangsverstaatlichung der vom Zusammenbruch
bedrohten Bank Hypo Real Estate (HRE) rückt näher. Nach dem Bundestag
billigte am Freitag der Bundesrat die umstrittenen Gesetzespläne, die als letzte
Möglichkeit eine Enteignung der HRE-Aktionäre vorsehen. Die Länderkammer
verzichtete auf ein Vermittlungsverfahren, das eine dringende Rettungs-Übernahme
der HRE durch den Bund verzögert hätte.
Das weitere Schicksal des mit Milliarden-Verlusten kämpfenden
Immobilienfinanzierers dürfte sich noch im April entscheiden. Der Bund hat sich
in einem ersten Schritt mit 8,7 Prozent an der HRE beteiligt. Er muss weiteres
Geld bereitstellen und strebt über den staatlichen Rettungsfonds SoFFin eine
komplette Übernahme an. Die HRE hat mit fast 5,5 Milliarden Euro den größten
Verlust aller deutschen Unternehmen für 2008 vermeldet. Ohne die in Aussicht
gestellte Staatsbeteiligung müsste das Institut sofort schließen.
HAUPTVERSAMMLUNG WIRD FRÜHESTENS NACH OSTERN EINBERUFEN
US-Großaktionär J.C. Flowers, der bei der HRE eine Milliarde Euro verloren
hat, will sich aber nicht herausdrängen lassen. Er kann ein Kaufangebot über den
SoFFin annehmen oder gegen eine Entschädigung enteignet werden. Ein mögliches
Übernahmeangebot des Bundes könnte es nach Veröffentlichung des Gesetzes im
Bundesgesetzblatt geben.
Experten gehen davon aus, dass frühestens nach Ostern eine Hauptversammlung
der HRE-Eigner einberufen wird, auf der weitere Kapitalmaßnahmen und damit die
mehrheitliche Übernahme der Bank durch den Bund beschlossen werden könnten. Die
Banken-Enteignung ist Teil des “Finanzmarktstabilisierungs-Ergänzungsgesetzes”,
das auch Korrekturen am Banken-Rettungsfonds vorsieht. Diese sollen auch rasche
Kapitalmaßnahmen zur Sanierung der HRE ermöglichen.
BUND SAGT WEITERES GESETZ ZU
Die Länder hatten vor der Bundesratssitzung weitere Korrekturen am
Rettungspaket von 480 Milliarden Euro gefordert. Sie verlangen eine steuerliche
Gleichbehandlung von Landesbanken und Banken, die die SoFFin-Hilfen nutzen. Sie
wollen ebenfalls die befristete Ausnahme von der eingeschränkten steuerlichen
Verlustverrechnung nutzen, um bei der Sanierung der Landesbanken besser agieren
zu können.
Der Bund sagte zu, die Forderungen der Länder aufzugreifen und mit einem
anderen Gesetz umzusetzen. Daraufhin verzichtete der Bundesrat auf die Anrufung
des Vermittlungsausschusses. Landesregierungen mit FDP-Beteiligung enthielten
sich bei der Abstimmung der Länderkammer. Da es sich um Einspruchgesetz handelt,
hätte der Bundesrat es ohnehin nicht stoppen, sondern allenfalls verzögern
können. Das Enteignungs- Gesetz soll nur bis Ende Juni gelten und ist auf die
Rettung der HRE zugeschnitten. Viele Experten stützen das Vorgehen der
Regierung.
STAATSGARANTIEN VON 87 MILLIARDEN EURO
Die HRE hat bereits Staatsgarantien von 87 Milliarden Euro erhalten. Nur
dank der Steuerzahler-Hilfen existiert die Bank überhaupt noch. Zu den
Änderungen am Banken-Rettungspaket gehört die von drei auf fünf Jahre
ausgeweitete Garantiezeit für Anleihen deutscher Banken. Auch werden
Abstimmungsquoten bei Kapitalmaßnahmen auf Hauptversammlungen gesenkt sowie
Fristen zur Einberufung von Aktionärstreffen verkürzt. Übernahmeangebote werden
erleichtert./sl/DP/nl
|