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12:08 | 08.04.2008
ROUNDUP/Gericht: Immobilienbewertung der Telekom war in Ordnung

FRANKFURT (dpa-AFX) – Rückschlag für die gegen die Deutsche Telekom
klagenden Aktionäre: Das Oberlandesgericht Frankfurt hat am Dienstag
im Musterprozess klar gemacht, dass es die umstrittene Gruppenbewertung der
Telekom-Immobilien für rechtens hält. Auch die nachträgliche Neubewertung um 2,5
Milliarden Euro bedeute nur einen Fehler von zwölf Prozent, was bei
Immobilienbewertungen im Rahmen bleibe. Möglicherweise hätte das Unternehmen
aber auf die besondere Bewertungsmethode in seinen Börsenprospekten hinweisen
müssen. Es stelle sich aber die Frage, ob dieser Prospektfehler wesentlich
gewesen sei.

Zur Eröffnungsbilanz der Telekom waren nach früheren Angaben rund 53 Prozent
des auf 35 Milliarden DM Verkehrswert angesetzten Immobilienvermögens in Gruppen
(Cluster) zusammengefasst worden. Die Buchwerte bildeten auch eine Grundlage für
den dritten Börsengang im Jahr 2000, um den es in dem Frankfurter Prozess
ausschließlich geht. Die Telekom hatte 2001 Wertberichtigungen von rund 2,5
Milliarden Euro bei ihrem Immobilienvermögen vorgenommen. Anlegeranwalt Klaus
Rotter erklärte im Prozess, dass spätestens ab 1999 der Abschreibungsbedarf im
Unternehmen bekannt gewesen sei, die Anleger davon aber nichts erfahren hätten.

In dem Prozess verlangen über 16.000 Anleger zusammen rund 80 Millionen Euro
Schadensersatz für erlittene Kursverluste von der Telekom, die einen
fehlerhaften Verkaufsprospekt vorgelegt habe./ce/DP/mur


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