15:36 | 13.03.2009
ROUNDUP/Gericht: Telekom muss Nachschlag für T-Online-Aktien zahlen
FRANKFURT (dpa-AFX) – Die Deutsche Telekom muss laut einem
Gerichtsurteil einen Nachschlag von rund 200 Millionen Euro für die zwangsweise
umgetauschten Aktien ihrer früheren Internettochter T- Online zahlen. Das
Frankfurter Landgericht verurteilte den Konzern am Freitag zu einer
Bargeld-Zuzahlung von 1,15 Euro pro Aktie. Bei über 120 Millionen zwangsweise in
T-Aktien umgetauschten Papieren ergibt sich eine Summe von 138,73 Millionen
Euro, die auch an Aktionäre gehen könnte, die nicht geklagt hatten. Zuzüglich
Zinsen und Gerichtskosten rechnete der Vorsitzende Richter Martin Müller mit
rund 200 Millionen Euro Kosten für das Unternehmen. Der Beschluss ist aber noch
nicht rechtskräftig.
Das Gericht legte den Wert beider Aktien am Tag des Verschmelzungsbeschlusse
s, dem 8. März 2005, zugrunde. Danach sei der Kurs von T-Online International
bis zur endgültig vollzogenen Verschmelzung nicht mehr unbeeinflusst gewesen,
meinte der Richter. Er zog die dem Verschmelzungsvertrag zugrundegelegten
Berechnungen zum Wert der beiden bis dahin getrennten Aktiengesellschaften in
Zweifel. Sie hätten eine “gewisse Beliebigkeit”, und bildeten den Wert auch
nicht besser ab als die Kurse. Die Kammer sehe sich daher nach drei Jahren
Verfahrensdauer in der Pflicht, keine neuen Kosten in Millionenhöhe für ein
weiteres Gutachten zu verursachen.
T-Online war von der Telekom im Jahr 2000 zum einem Einstandspreis von 27
Euro pro Anteil als eigenständige Aktiengesellschaft an die Börse gebracht und
nach sechs Jahren gegen den Willen vieler Anleger wieder mit dem Mutterkonzern
verschmolzen worden. Die Mehrheitseigentümerin Telekom hatte den Aktionären
zunächst freiwillig bis zum Februar 2005 pro T-Online-Aktie 8,99 Euro angeboten.
Später setzte sie den Aktientausch zu einem festen Verhältnis von eine
T-Online-Aktie zu 0,52 Telekom-Aktien durch. Zum damaligen Kurs stellte das
einen Wert von 8,22 Euro dar.
KLÄGER KÜNDIGEN BESCHWERDE BEIM OLG AN
Der Düsseldorfer Anleger-Anwalt Peter Dreier kündigte unmittelbar nach der
Entscheidung Beschwerde beim Oberlandesgericht Frankfurt an. Man habe einen
Teilerfolg erzielt, weil das Gericht grundsätzlich die Fehlerhaftigkeit der
Bewertung festgestellt habe. Allerdings sei man mit der Höhe der Nachzahlung
nicht einverstanden. Diese müsse sich mindestens in der Höhe eines früher vom
Gericht angeregten Vergleichs mit 5,25 Euro pro Aktie bewegen. “Die
T-Online-Aktien waren noch weitaus mehr wert.” Ein Telekom-Sprecher sagte, dass
man die schriftliche Begründung abwarten wolle. Man gehe weiterhin davon aus,
dass die Bewertung beider Unternehmen zur Verschmelzung rechtmäßig gewesen sei.
Auch die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) will weiter
klagen. Die Entscheidung sei nicht nachzuvollziehen und es müsse nun ein
Gutachten her, erklärte DSW-Geschäftsführer Marc Tüngler. Er habe den Eindruck,
dass das Gericht die Sache nur schnell vom Tisch haben wollte. Die Aktionäre,
die für 27 Euro eingestiegen waren, dürften nicht abgespeist werden./ce/DP/gr
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