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12:29 | 24.03.2008
‘SZ’: Grüne wollen Quellensteuer für Überweisungen in Steueroasen

BERLIN/MÜNCHEN (dpa-AFX) – Als Konsequenz aus der deutsch-
liechtensteinischen Steueraffäre fordern die Grünen im Bundestag einem
Pressebericht zufolge eine Quellensteuer auf alle Überweisungen in unkooperative
Steueroasen. “Wenn es nicht gelingt, die Steueroasen innerhalb und außerhalb
Europas zu mehr Kooperation zu bewegen, müssen Beschränkungen der
Kapitalverkehrsfreiheit angedroht werden”, heißt es nach einem Bericht der
“Süddeutschen Zeitung” (Samstagausgabe) in einem Papier von Grünen-Fraktionschef
Fritz Kuhn und Vize-Fraktionschefin Christine Scheel.

Steuerhinterziehung sei “Betrug an unserem Staatswesen” schreiben die beiden
Grünen-Politiker dem Bericht zufolge. Soziale Sicherheit, gute Bildung und
öffentliche Infrastruktur könnten nur finanziert werden, wenn “alle entsprechend
ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit Steuern zahlen müssen”. Es dürfe nicht
sein, “dass manche sich dieser gesellschaftlichen Pflicht einfach entziehen”.

GELTUNGSBEREICH DER EUROPÄISCHEN ZINSSTEUERRICHTLINIE DEUTLICH AUSDEHNEN

Kuhn und Scheel schlagen zunächst vor, den Geltungsbereich der europäischen
Zinssteuerrichtlinie deutlich auszudehnen. Nach dieser Richtlinie informieren
sich seit Juli 2005 fast alle EU-Staaten gegenseitig über die Zinserträge ihrer
Bürger. Nur Belgien, Österreich und Luxemburg sowie das Nicht-EU-Mitglied
Schweiz behalten stattdessen von den Zinseinkünften ausländischer Kunden anonym
eine Quellensteuer von derzeit 15, ab Juli 20 Prozent ein. Das wollen die Grünen
jetzt erschweren.

Steueroasen, die sich als unwillig erweisen, müssten unter Druck gesetzt
werden, fordern sie weiter. Sollte eine Quellensteuer auf alle dorthin gehenden
Überweisungen nichts nützen, “sollten alle im Inland tätigen Banken bei
Auslandsüberweisungen Kontrollmitteilungen an die Finanzämter verschicken
müssen”, schreiben Kuhn und Scheel. Das gelte auch bei Bargeldtransporten über
die Grenze, die als Sammelbeförderung organisiert wurden. Scheel will zudem die
Möglichkeit zur strafbefreienden Selbstanzeige bei schwerer Steuerhinterziehung
abschaffen. “Nur so stellen wir unmissverständlich klar, dass
Steuerhinterziehung kein Kavaliersdelikt ist.”/sk/DP/he


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