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16:04 | 08.09.2010
Telekom muss T-Online-Aktionären 200 Millionen nachzahlen

FRANKFURT (dpa-AFX) – Die Deutsche Telekom AG muss rund 200
Millionen Euro an ehemalige Aktionäre ihrer früheren Internet-Tochter T-Online
nachzahlen. Das Oberlandesgericht Frankfurt bestätigte in einem am Mittwoch
veröffentlichten Beschluss den von der ersten Instanz errechneten Nachschlag in
Höhe von 1,15 Euro pro Aktie. Das Landgericht habe die richtige
Bewertungsmethode angewendet, der die Börsenkurse der beiden
Aktiengesellschaften zugrunde lagen, begründete das OLG seine Entscheidung (Az.:
5 W 57/09).

Die Telekom hatte die Darmstädter Online-Tochter im Jahr 2000 an die Börse
gebracht und sechs Jahre später die beim Konzern verbliebene Aktien-Mehrheit
dazu benutzt, die T-Online AG gegen den Willen vieler Kleinaktionäre
zurückzuholen. Ein entsprechender Beschluss der Hauptversammlung stammt aus dem
Jahr 2005.

Zum Ausgleich sollten die verbliebenen Anteilseigner Aktien der Deutschen
Telekom AG zu einem festen Umtauschverhältnis erhalten. Für ein T-Online-Papier
sollten die Anleger 0,52 Telekom-Aktien bekommen. Das entsprach zu damaligen
Kursen einem Wert von 8,22 Euro. Zuvor hatte der einst staatliche Konzern den
Aktionären 8,99 Euro pro Anteil angeboten.

Die Gerichte fanden das Umtauschverhältnis im Ergebnis zu niedrig und
ermittelten den Bar-Zuschlag von 1,15 Euro, der sich für rund 120 Millionen
Aktien nebst Zinsen und Anwaltskosten auf einen Gesamtbetrag von rund 200
Millionen Euro summiert. Ein Telekomsprecher bestätigte die Summe, die aber
keinen Einfluss auf die publizierten Unternehmensziele habe. Bei der
Verschmelzung beider Unternehmen habe sich die Telekom an Gesetz und damals
gängige Bewertungsregeln zur künftigen Ertragskraft gehalten.

“Die Entscheidung des OLG Frankfurt ist ein Sieg für die ehemaligen
Minderheitsaktionäre der T-Online AG. Leider besteht nur Anlass, Sekt statt
Champagner zu trinken, da wir mit einer höheren Nachzahlung gerechnet haben”,
erklärte der Anlegeranwalt Peter Dreier in Düsseldorf. Er hatte mit 5,25 Euro
pro Aktie fast den fünffachen Satz als Nachzahlung verlangt. T-Online-Aktionäre
der ersten Stunde haben trotz der Nachzahlung hohe Verluste gemacht, da der
Erstausgabepreis bei 27 Euro gelegen hatte.

Die Entscheidung des OLG ist bereits rechtskräftig. Rechtsanwalt Dreier
kündigte aber umgehend eine Verfassungsbeschwerde an. Es sei äußerst bedenklich,
dass die Gerichte ausschließlich auf den Aktienkurs abgestellt hätten. So
könnten künftig Muttergesellschaften den Kurs ihrer Töchter herunterreden, um
dann in den Genuss einer günstigen Übernahme zu kommen. Diese Thematik müsse
endgültig rechtlich geklärt werden. Dessen ungeachtet müsse die Telekom umgehend
die nun beschlossenen Nachzahlungen leisten./ceb/DP/wiz


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