15:32 | 10.09.2010
Villeroy & Boch klagt gegen EU-Bußgeldforderung
METTLACH (dpa-AFX) – Der saarländische Keramikhersteller Villeroy & Boch
klagt gegen die Bußgeld-Forderung der Europäischen Kommission wegen
Kartellabsprachen in der Branche. Das Unternehmen habe Klage gegen die Forderung
in Höhe von 71,5 Millionen Euro beim EU-Gericht in Luxemburg erhoben, teilte
Villeroy & Boch am Freitag in Mettlach mit. Vorstandschef Frank Göring
bezeichnete die Vorwürfe gegen sein Unternehmen als sachlich und rechtlich nicht
gerechtfertigt: “Es hat kein marktübergreifendes Kartell für Armaturen,
Duschabtrennungen und Sanitärkeramik gegeben. Weder wurden von Villeroy & Boch
Absprachen getroffen noch Kunden und Verbraucher geschädigt.”
Die EU-Wettbewerbshüter werfen dem Mettlacher Unternehmen vor, seine Preise
zwischen 1994 und 2004 in Deutschland, Österreich, Belgien und Frankreich mit 16
anderen Anbietern abgesprochen und künstlich hochgehalten zu haben. Insgesamt
verlangt die EU-Kommission 622 Millionen Euro Bußgeld von den Unternehmen. Nach
ihrer Ansicht haben Verbraucher jahrelang zu viel Geld für Badewannen,
Duschkabinen und Wasserhähne bezahlt.
Unter den Beschuldigten sind sechs deutsche Firmen, von denen Villeroy &
Boch mit rund zehn Prozent seines Jahresumsatzes die höchste Strafe zahlen soll.
Der Keramikproduzent wehrt sich dagegen, mit anderen Unternehmen – insbesondere
Armaturenherstellern – in einen Topf geworfen zu werden. Die meisten anderen
betroffenen Keramikfirmen hatten sich selbst angezeigt, was zu einer Minderung
der Bußgeldforderung führte.
Villeroy & Boch sei den Vorwürfen bereits im Ermittlungsverfahren
entgegengetreten, hieß es am Freitag. Seitens der Kommission habe “eine
rechtswidrige übergreifende Gesamtbewertung von Verhaltensweisen auf
unterschiedlichen sachlich und räumlich relevanten Märkten stattgefunden”.
Villeroy & Boch hat vorsichtshalber Rückstellungen in Höhe von 73 Millionen Euro
gebildet, um die Strafe im Notfall bezahlen zu können, ohne in finanziellen
Schwierigkeiten zu geraten./jf/DP/wiz
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