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17:43 | 30.06.2011
DGAP-Adhoc: Leoni AG beschließt Kapitalerhöhung um 10 Prozent aus dem genehmigten Kapital

Leoni AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung

30.06.2011 17:43

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP – ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Leoni AG beschließt Kapitalerhöhung um 10 Prozent aus dem genehmigten
Kapital

Nürnberg, 30. Juni 2011 – Der Vorstand der Leoni AG, Nürnberg (ISIN DE
0005408884 / WKN 540888), hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine
Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen aus dem genehmigten Kapital um knapp 10
Prozent beschlossen. Das Grundkapital der Gesellschaft wird durch die
Ausgabe von 2.969.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien von
bislang 29.700.000 Euro um 2.969.000 Euro auf künftig 32.669.000 Euro
erhöht. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2011
gewinnanteilsberechtigt.

Die 2.969.000 neuen Stückaktien werden institutionellen Investoren im Wege
eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens angeboten. Das Bezugsrecht der
Aktionäre wurde hierfür ausgeschlossen. Die Transaktion wird von der
Deutsche Bank AG als alleiniger Bookrunner und HSBC als Co-Lead Manager
begleitet. Der Platzierungspreis wird unmittelbar nach Abschluss des
beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens – voraussichtlich am 1. Juli 2011 -
festgelegt und bekanntgegeben.

Die prospektfreie Zulassung der neuen Aktien zum regulierten Markt an der
Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) sowie der Börse München wird
ebenfalls für den 1. Juli 2011 erwartet. Es ist vorgesehen, dass sie am 5.
Juli 2011 in die bestehende Notierung für die Aktien der Gesellschaft
einbezogen werden.

Die Leoni AG beabsichtigt, mit dem Emissionserlös das starke organische
Wachstum der Gesellschaft sowie die Übernahme des noch verbliebenen 50
Prozent-Anteils am koreanischen Bordnetzhersteller Daekyeung zu
finanzieren. Angesichts des starken Geschäftsverlaufs des zweiten Quartals
bekräftigt Leoni seine mit Ad-hoc-Meldung vom 19. April 2011
veröffentlichte Umsatz- und Ergebnisprognose für das Gesamtjahr 2011.

Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren noch
die Aufforderung zur Abgabe eines Kauf- oder Zeichnungsangebots für
Wertpapiere der Leoni AG dar. Weder diese Mitteilung noch ihr Inhalt
begründen eine rechtliche Verbindlichkeit. Ebenso wenig sollten sie als
Grundlage für ein Angebot oder eine Rechtspflicht herangezogen werden.

Diese Mitteilung darf nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika und an
U.S. amerikanische Personen (definiert in Regulation S gemäß dem United
States Securities Act 1933 in seiner jeweils gültigen Fassung
(’US-Wertpapiergesetz’)) oder in Publikationen mit einer breiten Auflage in
den Vereinigten Staaten von Amerika veröffentlicht oder verbreitet werden.
Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren noch
die Aufforderung zur Abgabe eines Kauf- oder Zeichnungsangebots für
Wertpapiere der Leoni AG in den Vereinigten Staaten von Amerika dar. Die
Wertpapiere der Leoni AG dürfen nicht in den Vereinigten Staaten von
Amerika oder an oder auf Rechnung oder zum Vorteil von U.S. amerikanischen
Personen angeboten, verkauft oder geliefert werden, sofern sie nicht gemäß
dem US-Wertpapiergesetz registriert oder von diesem
Registrierungserfordernis befreit sind. Die Wertpapiere werden nicht gemäß
dem US-Wertpapiergesetz registriert werden. Es wird kein öffentliches
Angebot von Wertpapieren der Leoni AG in den Vereinigten Staaten von
Amerika erfolgen.

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Sven Schmidt
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Telefon +49 (0)911-2023-467
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Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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