UNTERNEHMENSNEWS

12:45 | 22.08.2008
DGAP-News: BoerseVZ gegen StudiVZ

Flatex AG / Rechtssache

22.08.2008

Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP – ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Pressemitteilung

BoerseVZ gegen StudiVZ

Rechtsstreit um Namen des erfolgreichen Wertpapier-Netzwerks geht weiter

Kulmbach, am 22. August 2008. Die Holtzbrinck-Tochter StudiVZ Ltd. erwirkte
beim Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen die im Juli 2008
gestartete Internetplattform BörseVZ.
Danach ist dem Wertpapier-Netzwerk zunächst untersagt, die Bezeichnung
‘BörseVZ’ im geschäftlichen Verkehr zu nutzen. ‘Wir haben darauf natürlich
sofort reagiert und das Angebot kurzfristig unter dem Namen B-VZ
(www.b-vz.de) auf eine neue Domain verlagert’, so Geschäftsführer Ralf
Müller. ‘Schließlich wollen Tausende zufriedene Börsianer das Angebot des
Portals weiter nutzen.’

Eine erste Abmahnung von StudiVZ hatte das Team des Wertpapier-Netzwerks
Ende Juli unmittelbar mit einer negativen Feststellungsklage beantwortet.
Gleichwohl wurde die aktuelle Verfügung am 7. August vom Landgericht
Hamburg erlassen, jedoch erst am 20. August zugestellt.

‘Dadurch lassen wir uns aber auf keinen Fall aus dem Konzept bringen,
schließlich hatten wir ja mit dieser Verfügung gerechnet’, so Müller. Die
Vergangenheit habe gezeigt, dass die Holtzbrinck-Tochter StudiVZ Ltd. die
beiden Buchstaben ‘VZ’ im Onlinebereich ausschließlich für sich selbst
beansprucht. ‘Wir haben gegen die einstweilige Verfügung bereits
Widerspruch eingelegt und werden im Rahmen der mündlichen Verhandlung im
einstweiligen Verfügungsverfahren unsere Argumente vorlegen. Entscheidend
ist es für uns allerdings, die Angelegenheit im sog. Hauptsacheverfahren zu
klären – auch wenn dies mehrere Monate oder sogar Jahre dauern wird. Wir
lassen uns nicht unterkriegen.’

Müller und sein Team rechnen sich gute Chancen für dieses
Hauptsacheverfahren aus. ‘Schließlich sind die jeweiligen Zielgruppen wie
auch die Geschäftsmodelle völlig unterschiedlich. Darüber hinaus kann es
nicht angehen, dass eine Firma das alleinige Nutzungsrecht von zwei
Buchstaben (VZ) für sich beansprucht, wenn es um die Namensgebung von
Internetdomains geht. Dann müssten nämlich auch sämtliche Domains der
deutschen Verbraucherzentralen (z.B. www.vz-saar.de) verboten werden’, so
Müller abschließend.

Über B-VZ:

B-VZ ist ein neues Web-2.0-Wertpapier-Netzwerk im Internet, das seinen
Nutzern die Möglichkeit bietet, sich mit Gleichgesinnten zum Thema
Wertpapiere auszutauschen. Egal welchen Anlagestil ein User verfolgt – bei
B-VZ finden Börsenneulinge und erfahrene Anleger, Nachrichten und Meinungen
zu vielen Aktien und Derivaten. Darüber hinaus ist es möglich, ein
Musterdepot zu führen.

Nach einer einfachen, kostenlosen Registrierung auf www.b-vz.de kann jeder
neue Nutzer ein virtuelles Depot eröffnen und damit Aktien fiktiv
‘handeln’. Über das im Mittelpunkt stehende Wertpapier kann man zahlreiche
Suchfunktionen starten. Man kann sehen, welche Mitglieder die Aktie
ebenfalls in ihren Musterdepots haben. Oder welche, von anderen Mitgliedern
verfasste, Beiträge zu diesem Wert existieren. Ein leicht verständliches
Rankingsystem, das die besten aller Portfolios aufführt, hilft dem Nutzer,
nach den ‘Top Tradern’ zu suchen und zu schauen, welche Wertpapiere diese
in ihren Depots halten. Des weiteren können Nutzer verschiedenen Gruppen
beitreten, die sich mit der jeweiligen Aktie beschäftigen und mittels Blogs
ebenfalls ihre Meinung kund tun.

Anders als bei vielen anderen Börsen-Communities können bei B-VZ auch
Derivate und CFDs auf ausgesuchte Aktien fiktiv gehandelt werden. Außerdem
findet jede dieser virtuellen Transaktionen in Echtzeit mit Kursen der
Börse Stuttgart statt.

Pressekontakt:

Media4Markets GmbH, Börsenplatz 5, 60313 Frankfurt am Main, www.b-vz.de

Ansprechpartner: Eva Pratsch

Telefon +49-(0)69-2193669-11

E-Mail e.pratsch@media4markets.de
22.08.2008 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP

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