UNTERNEHMENSNEWS

9:04 | 03.09.2008
DGAP-News: Deutsches Aktieninstitut e.V.:

Deutsches Aktieninstitut e.V. / Sonstiges

03.09.2008

Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP – ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Max Dietrich Kley, Präsident des Deutschen Aktieninstituts e.V.,
BASF-Aufsichtsratsmitglied

‘Der Finanzplatz Deutschland verliert international an Bedeutung – dabei
wären Lösungen so einfach’

Hans Hutter, Chefredakteur, Finanzplatz

Aktienfeindlichkeit ist eine urdeutsche Krankheit. Der amtierende Präsident
des Deutschen Aktieninstituts Max Dietrich Kley erläutert im Interview mit
Finanzplatz-Report-Chefredakteur Hans Hutter die Defizite des Finanzplatzes
aus seiner Sicht und zeigt die nach seiner Überzeugung ‘einfachen’
Problemlösungen konkret auf. Gleichzeitig macht sich Kley, der auch
Vorsitzender der Börsensachverständigenkommission und Mitglied der
Regierungskommission ‘Deutscher Corporate Governance Kodex’ ist, für
Nachbesserungen bei der Abgeltungssteuer stark und warnt vor einer zu
starken Einmischung der Politik in Fragen, die den Corporate Governance
Kodex betreffen. Kley plädiert – auch vor dem Hintergrund der aktuellen
Finanzmarktkrise – dringend zu mehr Besonnenheit aller Finanzmarktakteure.

Interview

Wie bewerten Sie im Spätsommer 2008 den Finanzplatz Deutschland allgemein
und insbesondere aus der Sicht des deutschen Aktienmarktes?

Der Finanzplatz Deutschland verliert weiter international an Bedeutung. Die
schlechten Rahmenbedingungen, z.B. ein Übermaß an Regulierung und hohe
Steuerlasten, treiben die Anleger, aber auch Finanzdienstleister ins
Ausland (siehe Fonds in Luxemburg). Seit 2001 haben rund ein Viertel, d.h.
3 Mio. Aktionäre, der Börse den Rücken gekehrt. Die Lösungen sind einfach:
Deregulierung, Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für Anleger,
Kapitaldeckung in den sozialen Sicherungsverfahren und gegebenenfalls
Rückkehr zum Anschaffungskostenprinzip bei Wertpapieranlagen von Banken und
Versicherungen.

Woran hakt es – an fehlenden wirtschafts- und gesellschaftspolitischen
Rahmenbedingungen? Warum ist die Akzeptanz der Aktie in Deutschland so
unterentwickelt?

Die Aktienfeindlichkeit ist eine urdeutsche Krankheit. Wer das Pech hat,
unter Vormundschaft zu geraten – und es dann noch wahrnehmen könnte -,
würde erleben, dass der Vormund, ggf. auf Anweisung des
Vormundschaftsgerichts, seine Aktien sofort verkauft, weil sie nicht als
mündelsicher gelten

(§ 1807 BGB). Das gilt in Deutschland seit mehr als 100 Jahren. Ein
Reformvorschlag ist bis heute nicht bekannt.

Ist der Weg über die Mitarbeiterbeteiligung der richtige Weg zu mehr
Aktienakzeptanz in Deutschland – und wie beurteilen Sie die Initiativen der
Großen Koalition im Bund in Berlin? Welche Erfolge haben damit bisher die
deutschen DAX-Unternehmen erzielt – z.B. BASF?

Mitarbeiterbeteiligungen sind grundsätzlich ein geeigneter Weg zur Erhöhung
der Aktienakzeptanz. Aber das Programm der Koalition trägt schon ‘arg
kleine Karos’. Was erreicht werden kann, zeigt z.B. die langjährige
kontinuierliche Mitarbeiterbeteiligung bei BASF. Wenn alle Mitarbeiter, die
sich hier seit Beginn im Jahre 1955 beteiligt haben, ihre Aktien noch
hätten, besäßen sie knapp 40% des Unternehmens, was einem heutigen Wert von
rund 14 Mrd. Euro entspricht. Das gehört m.E. sehr zur derzeitigen Debatte
um ‘arm und reich’. Man muss den Angestellten und Arbeitern doch die Chance
geben, am Wertzuwachs der Unternehmen zu partizipieren.

Die Abgeltungsteuer schade der Aktienakzeptanz, kritisieren Sie offen und
deutlich. Welche Reparaturen sind realistischerweise noch machbar bis zum
Start Anfang 2009?

Die gute Idee der Abgeltungsteuer ist von Exekutive und Legislative
gründlich ‘vermurkst’ worden. Man hat fast den Eindruck, dass sich in
dieser Steuerdebatte aktienfeindliche Kräfte durchgesetzt haben. Neben
einer nach wie vor erstrebenswerten Senkung des Steuersatzes von 25% gibt
es dringenden Verbesserungsbedarf: Wiedereinführung des
Werbungskostenabzugs; Verlustverrechnung, nicht nur gegen Aktienverluste,
sondern generell; Steuerfreiheit der Veräußerungsgewinne nach einer
Haltefrist von 10 Jahren. Vor der Bundestagswahl 2009 sehe ich allerdings
keine Bereitschaft zu Änderungen.

Die Stimmung auf den Aktienmärkten weltweit bleibt volatil, weil die
Finanzmarktkrise nach einem Jahr immer noch nicht bewältigt ist – mit nach
wie vor unsicheren Folgen für die Realwirtschaft. Wie sehen Sie diese
Entwicklung?

Die realwirtschaftlichen Signale sind insgesamt gemischt, so dass ich hier
kein vorschnelles Urteil abgeben möchte. Noch sind die Auswirkungen der
Finanzkrise nicht vollständig bekannt, so dass die volatile Stimmung an den
Aktienmärkten nachvollziehbar ist. Allerdings scheint mir eine Abschwächung
des Wirtschaftswachstums ausgehend von der US-Wirtschaft wahrscheinlich zu
sein, was nicht ohne Folgen für die Rohstoffpreise bleiben dürfte. Dies
spiegelt sich schon jetzt in den Aktienkursen wider. Kurzfristige
Kursausschläge von 10% und mehr belasten allerdings die Stimmung.

Und was bedeutet das für den Corporate Governance Kodex? Welche
Herausforderungen ergeben sich hier für die Regierungskommission? Die Frage
der Vergütungsstruktur der Manager – stärkere Orientierung am
längerfristigen Erfolg vs. Managergehälterbegrenzung – zeigt ja
beispielsweise, dass die Debatte zunehmend politisiert wird.

In die Corporate Governance-Diskussion muss Ruhe kommen. Die Kommission
sollte nicht auf jede Regung in der Politik gleich mit neuen Regulierungen
aufwarten und nicht wie der berühmte Pawlow’sche Hund reagieren. Außerdem
ist mehr rechtliche Qualität beim Verfassen der Anregungen und Empfehlungen
anzustreben. Generell muss man sagen: Je mehr der Gesetzgeber sich dieser
Fragen annimmt, desto eher beeinträchtigt er die Akzeptanz des Kodex. Im
Übrigen hat der Gesetzgeber mit der Einführung der SE eine realistische
Alternative für die gesellschaftsrechtliche Auswanderung und damit für
Ausweichbewegungen der Unternehmen geschaffen. Wer jetzt Beschränkungen bei
der steuerlichen Abzugsfähigkeit der Vergütung fordert, wird sich über die
Folgen noch wundern. Die völlig unzeitgemäße steuerliche Behandlung von
Aufsichtsratsvergütungen ruft geradezu nach einer verfassungsrechtlichen
Klärung. Betriebsausgaben sind Betriebsausgaben. Auch der Hinweis auf die
USA gibt nichts her. Die Beschränkung der Abzugsfähigkeit auf 1 Mio. USD
gilt nur für Fixgehälter und nur für die fünf bestbezahlten Manager. Die
Umgehungsmöglichkeiten liegen auf der Hand.

Noch zwei abschließende Bemerkungen: Von sogenannten Steuerexperten aus den
Parteien wird u.a. behauptet, der Staat, also der Fiskus, werde durch hohe
Abfindungen oder Gehälter geschädigt. Wie wenig Sachverstand hier waltet,
zeigt schon ein Vergleich des Körperschafts-/Gewerbesteuerhebesatzes mit
dem persönlichen Steuersatz des Empfängers. Eigentlich müsste der
Finanzminister sich über hohe Abfindungen und Gehälter besonders freuen.
Und zum anderen: Die Corporate Governance-Kommission hat ein Denkverbot in
Sachen Mitbestimmung. Dann muss im Umkehrschluss allerdings auch gelten,
dass es keine Ausweitung der Mitbestimmung durch die Kommission geben darf.

Wie sehen Sie die Tatsache, dass die aktuelle globale Finanzkrise auch die
IFRS-Regeln nochmals in Frage stellt? Kritisiert wird von einer neuen Front
im Institute of International Finance (IIF), die starke Fokussierung der
IFRS-Regeln auf die Fair Value-Bewertung wirke sich gerade in Krisenzeiten
negativ aus. Droht hier nochmals eine Kluft, oder ist es nur ein
Missverständnis auf dem Weg zu einer Finanzmarktintegration zwischen EU und
USA?

Um die teilweise hektischen Anregungen aus dem Bankenbereich hinsichtlich
der angeblich erforderlichen Änderungen der IFRS ist es inzwischen ja
wieder ruhiger geworden. Man kann nicht die Vorteile des
Fair-Value-Prinzips im Aufschwung schnell mitnehmen, um dann im Abschwung
die nachteiligen Konsequenzen auszublenden. IASB und FASB sind auf einem
guten Weg der Angleichung; ich gehe davon aus, dass die Etablierung
weltweit gültiger – principle based – Standards gelingt. Erst danach dürfte
Zeit sein, Vor- und Nachteile des Fair-Value-Prinzips noch einmal
sorgfältig zu prüfen. c
03.09.2008 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP

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