UNTERNEHMENSNEWS

12:30 | 24.09.2008
DGAP-News: Tipp24 AG: Lottovermittlung im Internet durch Tipp24 bleibt in Berlin erlaubt

Tipp24 AG / Sonstiges

24.09.2008

Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP – ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
—————————————————————————

Etappen-Sieg des Unternehmens gegen den neuen Glücksspiel-Staatsvertrag

Die Tipp24 AG hat vor dem Verwaltungsgericht Berlin einen wichtigen Sieg
gegen den neuen Glücksspiel-Staatsvertrag errungen. Das Gericht entschied
gegen das Land Berlin, dass die zentralen Vorschriften des
Glücksspiel-Staatsvertrags für gewerbliche Lotto-Spielvermittler wie Tipp24
keine Anwendung finden, weil sie unverhältnismäßige Beschränkungen der
Dienstleistungsfreiheit enthalten.

Dies gilt ausdrücklich auch für die Zeit nach dem 1. Januar 2009. Gemäß dem
neuen Staatsvertrag, der am 1. Januar 2008 in Kraft getreten ist, sollte
die Vermittlung von Lotterien im Internet ab diesem Zeitpunkt ausnahmslos
verboten sein.

Diese Entscheidung ist das erste von Tipp24 erstrittene Urteil in einem
verwaltungsgerichtlichen Hauptsacheverfahren und damit für Tipp24 besonders
bedeutsam. Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts benötigt Tipp24 in
Berlin für die Vermittlung von staatlichen Lotterien mit nicht mehr als
zwei wöchentlichen Ziehungen weiterhin keine staatliche Erlaubnis. Die
Erlaubnispflicht und das Verbot der Vermittlung dieser Lotterien im
Internet seien nicht mit der Dienstleistungsfreiheit vereinbar. Für
unverhältnismäßig und unanwendbar erklärte das Gericht auch die gesetzliche
Anforderung, wonach Lottotipps nur bei der Lotteriegesellschaft des
Bundeslandes abgegeben werden dürfen, in dem sich der Spieler bei Abgabe
des Lottotipps aufhält. Schließlich erklärte das Gericht zusätzlich die
gesetzlichen Beschränkungen der Werbung von Tipp24 im und außerhalb des
Internets für rechtswidrig. Auch das Geschäftsmodell von Tipp24,
Provisionen von den Landeslotterien zu erhalten, bleibt zulässig: Das
Provisionsverbot des Berliner Rechts hat keinen Bestand (Verwaltungsgericht
Berlin, Aktenzeichen VG 35 A 15.08).

Jens Schumann, Vorsitzender des Vorstands: ‘Dies ist ein guter Tag für
Tipp24. Unsere Strategie, frühzeitig Rechtsschutz gegen den
Glücksspiel-Staatsvertrag zu suchen, hat sich bewährt. Bereits die erste
Hauptsacheentscheidung eines Verwaltungsgerichts zur Lottovermittlung seit
dem Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags bestätigt vollumfänglich
unsere Rechtsauffassung. Dieser Präzedenzfall wird unsere Position bei
kommenden Verfahren, insbesondere im Bereich des einstweiligen
Rechtschutzes, stärken. Mit seinem Urteil zeigt das Gericht zudem eine
sinnvolle Kompromisslösung auf, die nun von den Ländern aufgenommen und
zeitnah umgesetzt werden sollte: Produkte, die auch in der
Lottoannahmestelle ohne besondere Beschränkungen wie zum Beispiel eine
Identifizierungskarte verkauft werden dürfen, sollten auch im Internet
weiter erhältlich sein. Dies ist auch im Sinne der Einnahmen der
staatlichen Lotterieveranstalter, die von der Internet-Lottovermittlung -
allein Tipp24 vermittelte im letzten Jahr über 300 Millionen Euro an die
Landeslotterien – profitieren. Darüber hinaus kann der geforderte Spieler-
und Jugendschutz aufgrund der technischen Gegebenheiten über das Internet
besser gewährleistet werden als in der Annahmestelle.’

Vertreten wurde die Tipp24 AG von Herrn Dr. Masing, Redeker Sellner Dahs &
Widmaier, Berlin. Das Land Berlin kann gegen das Urteil noch Rechtsmittel
einlegen.

Über die Tipp24 AG: Tipp24 wurde 1999 gegründet und ist heute – gemessen an
den vermittelten Spieleinsätzen – die Nr. 1 für Lotterieprodukte im
Internet. Von Anfang an konnte das Unternehmen beeindruckende
Wachstumsraten aufweisen. Angeboten werden fast alle staatlichen
Lotterieprodukte. Mit nur wenigen Mausklicks wird der Tippschein abgegeben
- rund um die Uhr, schnell und zuverlässig. Die Spielquittung wird sicher
verwahrt, eine automatische Gewinnbenachrichtigung erfolgt per SMS und
E-Mail und die Gewinne werden automatisch gutgeschrieben.
Tochtergesellschaften von Tipp24 (www.tipp24.de) sind Ventura24 in Spanien
(www.ventura24.es), Puntogioco24 (www.puntogioco24.it) in Italien und
MyLotto24 (www.mylotto24.co.uk) in Großbritannien. Seit 2005 werden die
Aktien der Tipp24 AG an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt.

Tipp24 AG
Kerstin Mork
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: +49 40 32 55 33-661
Fax: +49 40 32 55 33-5600
E-Mail: presse@tipp24.de
Internet: www.tipp24.de/presse/

24.09.2008 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP

—————————————————————————

Sprache: Deutsch
Emittent: Tipp24 AG
Straßenbahnring 11-13
20251 Hamburg
Deutschland
Telefon: +49 (0)40 325533-0
Fax: +49 (0)40 325533-77
E-Mail: office@tipp24.de
Internet: www.tipp24-ag.de
ISIN: DE0007847147
WKN: 784714
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr
in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

—————————————————————————


Weitere Meldungen
14.09.2011 DGAP-News: Tipp24 SE: Lotto im Internet wieder erlaubt
24.09.2008 DJ DGAP-Adhoc: Tipp24 AG: Lottovermittlung im Internet durch Tipp24 bleibt in Berlin erlaubt
24.09.2008 DJ DGAP-Adhoc: Tipp24 AG: Tipp24's online lottery brokerage still allowed in Berlin

 

NEWSLETTER

Abonnieren Sie jetzt unseren
aktuellen Newsletter

WIRTSCHAFTSNACHRICHTEN

15:31 Uhr | 25.05.2012
Warnstreiks bei Banken in ...


15:24 Uhr | 25.05.2012
Berggruen bestätigt Interesse an ...


14:52 Uhr | 25.05.2012
Benzin wird zu Pfingsten wieder ...


14:17 Uhr | 25.05.2012
Frankfurter Bankangestellte im ...


14:15 Uhr | 25.05.2012
Baumarktkonzern Praktiker droht ...