14:15 | 27.01.2009
Internetinformationen für Verbraucher über Verstöße zulässig
Stuttgart (ddp-bwb). Behörden dürfen Verbraucher im Internet über
Rechtsverstöße von Produktanbietern informieren. Das geht aus einem
am Dienstag veröffentlichten Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart
hervor. In dem Fall hatte ein Landratsamt per Internetmitteilung die
Öffentlichkeit über Gesetzesverstöße eines Weinbauern und eines
Weinhändlers aufklären wollen. Die betroffenen Anbieter wollten dies
per Eilantrag verhindern, den das Gericht aber mit Blick auf das im
Mai 2008 in Kraft getretene Verbraucherinformationsgesetz ablehnte.
Rechtskräftig ist die Entscheidung bislang jedoch nicht.
Nach Gerichtsangaben wurden der Weinbauer und der Händler
beschuldigt, von 2005 bis 2007 mehr als 100 000 Liter Wein falsch
deklariert und verkauft zu haben. Sie erhielten deswegen
Bewährungsstrafen wegen Verstoßes gegen das Weingesetz. In der
Internetinformation sollte sowohl auf den Sachverhalt hingewiesen
werden. Auch wollte das Landratsamt den Produzenten und den Händler
namentlich unter Angaben der Anschrift nennen, im Fall des Bauern
inklusive der Telefon- und Faxnummer.
Das Gericht entschied, dass jeder nach Maßgabe des
Verbraucherinformationsgesetzes Anspruch auf freien Zugang zu Daten
über Verstöße gegen das Lebensmittel- und Futtermittelrecht habe. Ein
solcher Verstoß liege hier vor, da die beiden Anbieter verurteilt
worden seien. Das Recht auf Informationen gelte auch dann, wenn keine
Gesundheitsgefahren drohten.
Das Gericht betonte, dass das schutzwürdige Interesse des
Verbrauchers gegenüber den Geschäftsinteressen der Antragsteller
überwiege. Durch die Bekanntgabe des Namens betroffener Betriebe
solle ihm auch die Freiheit künftiger Kaufentscheidungen
gewährleistet werden. Nur die Veröffentlichung von Telefon- und
Faxnummern gestattet das Gericht nicht. Hier sei kein
Verbraucherinteresse zu erkennen. Auch bestehe die Gefahr der
Belästigung.
(AZ: 4 K 4605/08 und 4 K 4615/08)
(ddp)
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