12:36 | 12.03.2010
BGH erlaubt Werbung für Koffein-Shampoo
Bielefeld/Karlsruhe (ddp). Der Bielefelder Kosmetikhersteller Dr.
Wolff darf für sein Männer-Shampoo «Alpecin» weiterhin damit werben,
dass das enthaltene Koffein Haarausfall vorbeuge. Dies entschied der
Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil. Eine BGH-Sprecherin in
Karlsruhe bestätigte einen entsprechenden Bericht des Bielefelder
«Westfalen-Blatts» (Freitagausgabe).
Der BGH hob damit zwei anderslautende Urteile des Landgerichtes
Bielefeld sowie des Oberlandesgerichtes (OLG) Hamm auf. Zudem verwies
der BGH den Fall zur neuen Verhandlung zurück an das OLG Hamm.
Geklagt hatte in dem bereits mehrere Jahre andauernden
Rechtsstreit der Verein Sozialer Wettbewerb. Der Verein betonte, es
sei nicht wissenschaftlich geklärt, dass Koffein die ihm
zugeschriebene Wirkung zur Vermeidung von Haarausfall habe. Deshalb
dürfe nicht mit einer entsprechenden Aussage dafür geworben werden.
Der BGH vertrat dagegen die Auffassung, eine irreführende Werbung
könne nur angenommen werden, wenn das betreffende Mittel die
behaupteten Wirkungen tatsächlich nicht besitzt. Dies habe das
Gericht aber nicht feststellen können.
(Az.: I ZR 23/07)
(ddp)
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