WIRTSCHAFTSNACHRICHTEN |
|---|
14:53 | 25.03.2011
Abzocke per Schneeballsystem
Karlsruhe (dapd-lsc). Dreiste Abzocke per Schneeballsystem mit überteuerten Seminaren: Weil sie rund 4.000 Menschen übers Ohr gehauen hatten, sind neun Mitarbeiter einer Leipziger Firma zu Geld- und Bewährungsstrafen verurteilt worden. Das Unternehmen hatte den Geschädigten eine Mitarbeit im Vertrieb von Fortbildungen angeboten, dafür aber die Teilnahme an einem der Seminare für 3.200 Euro vorausgesetzt. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) bestätigte nun die Verurteilungen wegen unlauteren Wettbewerbs. Das Landgericht Leipzig hatte es als erwiesen angesehen, dass die Angeklagten zwischen 2002 und 2006 insgesamt 3.959 Seminarplätze zu Themen wie Rhetorik, Zeitmanagement und Motivation zum Preis von je 3.200 Euro vertrieben. Außerdem boten sie den Interessenten eine Beschäftigung im Vertrieb an. Für jedes vermittelte Seminar sollte es mindestens 550 Euro geben. Der Mitarbeitervertrag wurde aber erst ausgehändigt, nachdem die Geschädigten selbst an einem Seminar teilgenommen hatten. Insgesamt wurden auf diese Art im genannten Zeitraum mindestens 4.605 Personen umworben. Das Landgericht Leipzig hatte die Angeklagten der progressiven Kundenwerbung schuldig gesprochen. Gegen acht verhängte das Gericht Freiheitsstrafen, gegen einen eine Geldstrafe. Die Vollstreckung der verhängten Freiheitsstrafen wurde nur zum Teil zur Bewährung ausgesetzt. Der BGH wies die Revision gegen das Urteil nun als unbegründet zurück, setzte aber alle Freiheitsstrafen zur Bewährung aus, weil die Angeklagten nicht vorbestraft waren. Die Richter stellten fest, dass die Verurteilten die Strafbarkeit ihres Tuns offensichtlich selbst erkannt hätten. Deshalb hätten sie in die schriftlichen Verträge wahrheitswidrig die Klausel aufgenommen, dass zwischen der Mitarbeit im Vertrieb und der Buchung des Seminars kein Zusammenhang bestehe. (Aktenzeichen: BGH 5 StR 514/09) dapd |
| Weitere Meldungen |
|---|









