WIRTSCHAFTSNACHRICHTEN

11:39 | 28.05.2008
Bayer muss Strafe von rund zehn Millionen Euro zahlen

Bonn (ddp). Das Bundeskartellamt hat gegen Bayer Vital ein Bußgeld
von mehr als zehn Millionen Euro verhängt. Das deutsche
Arzneimittel-Vertriebsunternehmen des Leverkusener Pharmakonzerns
Bayer habe in wettbewerbswidriger Weise auf die Wiederverkaufspreise
von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in Apotheken
Einfluss genommen, teilte die Behörde am Mittwoch in Bonn mit.

Seit 2004 sind Apotheken bei der Festsetzung der Preise für nicht
verschreibungspflichtige Arzneimittel frei, soweit nicht
ausnahmsweise die Krankenkasse die Kosten erstattet. Vor diesem
Hintergrund seien Vereinbarungen zwischen dem Hersteller und dem
Händler, also der Apotheke, mit denen auf den Verkaufspreis Einfluss
genommen werden soll, unzulässig, hieß es weiter.

Bayer Vital hat nach Angaben des Kartellamtes jedoch mit
zahlreichen Apotheken sogenannte Zielvereinbarungen abgeschlossen, in
denen den Apotheken unter anderem ein zusätzlicher Rabatt für die
«Positionierung der Bayer-Produkte als Premiumprodukte» versprochen
wurde. Um diesen «Partnerschaftsbonus» zu erhalten, mussten sich die
Apotheker im Wesentlichen an die unverbindliche Preisempfehlung von
Bayer Vital halten. Zeitlich begrenzte Preisaktionen seien geduldet
worden, nicht jedoch Dauerniedrigpreise.

Bei der Festsetzung des Bußgeldes wurde der Mitteilung zufolge
berücksichtigt, dass Bayer Vital sich nach der Durchsuchung durch das
Bundeskartellamt kooperativ verhalten und einen erheblichen Beitrag
zur Sachverhaltsaufklärung geleistet habe. Bayer Vital habe
angekündigt, die Geldbuße zu akzeptieren.

Nach Ansicht des Kartellamtes haben sich auch die Apotheker, die
eine solche Zielvereinbarung mit Bayer Vital abgeschlossen haben,
ordnungswidrig verhalten. Es seien etwa 11 000 der rund 21 000
Apotheker in Deutschland. Wegen des geringen Vorwurfs, der jeden
einzelnen Apotheker treffe, werde allerdings von einer Verfolgung
abgesehen.

(ddp)


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