WIRTSCHAFTSNACHRICHTEN

13:06 | 29.01.2010
Bundesnetzagentur verhängt Bußgelder wegen unerlaubter Telefonwerbung

Bonn (ddp). Unerlaubte Telefonwerbung kommt Auftraggeber und
Callcenter teuer zu stehen. Die Bundesnetzagentur greift seit dem
Inkrafttreten des Verbots von Anrufen ohne Einwilligung des
Verbrauchers im Sommer vergangenen Jahres hart durch: In neun
Verfahren verhängte die Bonner Aufsichtsbehörde jetzt erstmals
Bußgelder in einer Gesamthöhe von einer halben Million Euro.

Geahndet worden sei auch die Missachtung der
Rufnummernanzeigepflicht bei Werbeanrufen, teilte die Behörde am
Freitag mit. Die Bußgelder seien sowohl gegen die Auftraggeber der
Werbeanrufe als auch gegen die ausführenden Callcenter verhängt
worden. Dabei habe es sich um unterschiedlichste Dienstleistungen und
Produkte aus den Branchen Telekommunikation, Medien und
Lotteriegewinne gehandelt. In einer weiteren Bußgeldsache sei das
Verfahren aus Mangel an Beweisen eingestellt worden.

Der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, appellierte
an alle Werbenden, sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten. Sie
verhielten sich rechtswidrig, wenn sie telefonische Werbekampagnen
durchführen lassen, ohne über die erforderliche ausdrückliche und
wirksame Einwilligung der Verbraucher in Telefonwerbung zu verfügen,
betonte Kurth.

Kurth dankte den Verbrauchern, die sich mit gut dargelegten
Beschwerden und Hinweisen an die Bundesnetzagentur gewandt hätten.
Von Juli bis Dezember 2009 seien bei der Behörde über 28 000
Beschwerden allein wegen unerlaubter Telefonwerbung eingegangen.
Zahlreiche Ermittlungen liefen noch.

Kurth verwies darauf, dass in Fällen von Lockanrufen
(Ping-Anrufen) und telefonischen Bandansagen kein Bußgeld wegen
unerlaubter Telefonwerbung verhängt werden könne. In diesem Fällen
würden die Verbraucher aber durch das Telekommunikationsgesetz
geschützt, das Rufnummernabschaltungen sowie Rechnungslegungs- und
Inkassoverbote vorsehe.

(ddp)


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