13:12 | 27.05.2008
Bundesregierung beschließt Novelle des Volkswagen-Gesetzes
Berlin (ddp). Das Bundeskabinett hat am Dienstag einer Neufassung
des Volkswagen-Gesetzes zugestimmt. Wir wollen das bewährte VW-Gesetz
so weit wie möglich erhalten und deshalb nur die Vorschriften
aufheben, die in Luxemburg für europarechtswidrig erklärt wurden”,
sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) in Berlin.
Deswegen sei es ein positives Signal, dass über die Einrichtung oder
Verlegung von Produktionsstätten auch in Zukunft nur mit Zustimmung
der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat entschieden werden kann.
Mit der Neufassung wird nach Angaben des Bundesjustizministeriums
die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom
vergangenen Herbst umgesetzt. Unangetastet bleibe demnach in der
Neufassung die Sperrminorität und damit das Vetorecht für das Land
Niedersachsen, das 20,3 Prozent der VW-Anteile hält. Diese Regelung,
die VW-Großaktionär Porsche bekämpft, sei nicht Gegenstand des
Verfahrens vor dem EuGH gewesen. Porsche hält derzeit 30,6 Prozent an
VW und will den Anteil auf über 50 Prozent erhöhen.
Das bisher bestehende Entsendungsrecht für Aufsichtsratsmitglieder
des Landes Niedersachsen und des Bundes entfalle, so dass alle
Aufsichtsratsmitglieder auf der Hauptversammlung gewählt werden,
erklärte das Ministerium eine Neuregelung. Zudem sei das bisher
geltende Höchststimmrecht, also die Begrenzung des Stimmrechts auf
höchstens 20 Prozent unabhängig vom tatsächlichen Aktienbesitz, aus
der Satzung gestrichen worden.
(ddp)
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