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12:37 | 23.12.2010
EuGH entscheidet im Schadenersatz-Streit zwischen Daimler und Kleinaktionären
Karlsruhe/Luxemburg (dapd). Im Schadenersatz-Streit zwischen Kleinaktionären und dem Autokonzern Daimler um die angeblich verspätete Veröffentlichung von Insiderinformationen muss jetzt zunächst der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheiden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat den Luxemburger Richtern in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss mehrere Fragen zur Auslegung der entsprechenden EU-Richtlinien zur Vorabentscheidung vorgelegt. Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hatte am 22. April 2009 in einem Musterverfahren entschieden, dass Daimler im Juli 2005 den Rücktritt des damaligen Vorstandschefs Jürgen Schrempp rechtzeitig bekanntgegeben hatte. Mit diesem Urteil hatte das OLG Schadenersatzforderungen von Kleinaktionären wegen entgangener Kursgewinne zurückgewiesen. Der Musterkläger ist jedoch der Ansicht, eine veröffentlichungspflichtige Insiderinformation über das Ausscheiden von Schrempp habe schon zwei Monate vor dem Veröffentlichungsdatum vorgelegen. Nach geltendem Gesetz müssen Insiderinformationen unverzüglich veröffentlicht werden, um außenstehende Kapitalanleger nicht zu benachteiligen. Die Schadenersatzforderungen belaufen sich auf insgesamt mehr als fünf Millionen Euro. Den gerichtlichen Feststellungen zufolge hatte Schrempp schon am 17. Mai 2005 mit dem damaligen Aufsichtsratsvorsitzenden Hilmar Kopper seine Absicht erörtert, zum Ende des Jahres 2005 von seinem Amt zurückzutreten. Rund zwei Monate später, am 27. Juli 2005, hatte schließlich der Präsidialausschuss von Daimler nach 17.00 Uhr beschlossen, dem Aufsichtsrat am Folgetag vorzuschlagen, dem vorzeitigen Ausscheiden Schrempps zum Jahresende zuzustimmen. Der Daimler-Aufsichtsrat hatte dann in seiner Sitzung vom 28. Juli 2005 gegen 9.50 Uhr beschlossen, dass Schrempp zum 31. Dezember 2005 aus dem Amt des Vorstandschefs ausscheiden und ihm Dieter Zetsche nachfolgen solle. Die Geschäftsführungen der Börsen und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) informierte das Unternehmen um 10.02 Uhr über die Entscheidung. Um 10.32 Uhr wurde die Ad-hoc-Mitteilung veröffentlicht. Der Kurs der Daimler-Aktien stieg nach der Mitteilung erheblich. Viele Anleger hatten ihre Aktien allerdings schon in den Monaten zuvor zu teils weit niedrigeren Kursen verkauft.
dapd |
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