WIRTSCHAFTSNACHRICHTEN

19:27 | 22.04.2010
Finanzschwache Städte in NRW dürfen Karstadt Steuern erlassen

Essen (ddp-nrw). Die nordrhein-westfälischen Kommunen sollen nach
dem Willen von Landesinnenminister Ingo Wolf (FDP) selbst
entscheiden, ob sie dem insolventen Warenhauskonzern Karstadt die
Gewerbesteuern erlassen. In diesem Fall gebe es keine Vorgaben der
Kommunalaufsicht, sagte eine Ministeriumssprecherin den Zeitungen der
Essener WAZ-Gruppe (Freitagausgabe).

Dies gelte auch für Städte mit sogenannten Nothaushalten. «Auch
diese Kommunen müssen sich der Frage stellen, durch ihre Zustimmung
zum Sanierungskonzept zum Erhalt des Unternehmens beizutragen, um
wenigstens mittelfristig wieder Gewerbesteuern zu generieren», sagte
die Sprecherin.

Bei einem Nein zum Steuererlass drohe die Abwicklung des
Unternehmens. Dann würden die Gewerbesteuer-Zahlungen von Karstadt
auch langfristig ausfallen. Die Steueransprüche der Kommunen
entstünden lediglich, da die Gläubiger von Karstadt auf
millionenschwere Forderungen verzichten, betonte sie. In zahlreichen
Ruhrgebietsstädten wurde der Steuererlass kontrovers diskutiert –
unter anderem in Bochum und Mülheim.

Die «Bild»-Zeitung hatte unlängst berichtet, dass
Insolvenzverwalter Klaus Hubert Görg seit mehr als zwei Monaten
Gespräche mit Vertretern von Kommunen mit Karstadt-Filialen führt. Es
gehe um rund 100 Millionen Euro Gewerbesteuern, die nach Annahme des
Insolvenzplans durch die Gläubiger einmalig fällig würden und die
Görg einsparen wolle. Dem Blatt zufolge soll Karstadt bei rund 90
Gemeinden und Städten mit Karstadt-Standorten um das einmalige
Erlassen der Gewerbesteuer gebeten haben. Bislang soll die Hälfte der
Gemeinden zugestimmt haben.

(ddp)


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