15:29 | 07.04.2010
Gericht kippt Bäderregelung
Greifswald (ddp-nrd). Die Einkaufsmöglichkeiten an Sonntagen
werden künftig in Mecklenburg-Vorpommern wieder deutlich
eingeschränkt. Die im April 2009 vom Landtag beschlossene
Bäderregelung wurde am Mittwoch vom Oberverwaltungsgericht in
Greifswald für unwirksam erklärt. Während Kirchen und Gewerkschaften
das Urteil begrüßten, warnte der Einzelhandelsverband vor
Umsatzeinbußen. Ministerpräsident Erwin Sellering (SPD) kündigte eine
neue Verordnung an.
Nach Ansicht der Richter verstoßen die in der Bäderregelung
enthaltenen Ausnahmen gegen Grundgesetz und Landesverfassung. Die
örtlichen, zeitlichen und sachlichen Einschränkungen des Verkaufs an
Sonn- und Feiertagen seien in ihrer Summe nicht geeignet, dem
Ausnahmecharakter angemessen Rechnung zu tragen, hieß es zur
Begründung. Sie ermöglichten nämlich fast ganzjährig, an bis zu 49
Sonntagen im Jahr, in 145 Orten und Ortsteilen den Verkauf.
Ministerpräsident Sellering unterstrich die touristische Bedeutung
der Sonntagsöffnung und beauftragte seinen Wirtschaftsminister mit
der Erarbeitung einer neuen Verordnung. Eine Änderung des
Grundgesetzes werde nicht angestrebt. Vielmehr müsse man die von
Gerichten bestimmten Regelungen künftig mehr beachten.
Wirtschaftsminister Jürgen Seidel (CDU) sagte, er halte das Angebot
sonntags zu öffnen weiterhin für besonders wichtig. Die Bäderregelung
habe sich bewährt und saisonverlängernd gewirkt. Niemand werde
gezwungen, sein Geschäft am Sonntag zu öffnen.
Die Kirchen, die gegen die Verordnung geklagt hatten, begrüßten
die Entscheidung. Das Gericht habe deutlich gemacht, dass der Sonntag
als Tag der Arbeitsruhe und Besinnung Schutz vor kommerziellen
Interessen genieße, sagte der Bischof der Pommerschen Evangelischen
Landeskirche, Hans-Jürgen Abromeit. Die Landesregierung habe mit der
Bäderregelung die Ausnahme zur Regel gemacht. Die Kirche werde sich
aber nicht vernünftigen und angemessenen Ausnahmeregelungen in
touristischen Regionen verschließen. Der mecklenburgische
Landesbischof Andreas von Maltzahn sagte, die Richter hätten zu Recht
die Ausweitung auf zu viele Orte, die Vielfalt des Warensortiments
und die Länge der sonntäglichen Öffnungszeiten moniert.
Zufrieden äußerten sich auch Vertreter von Gewerkschaften. Es habe
sich 2009 gezeigt, dass trotz Bäderregelung die Umsätze um 3,2
Prozent zurückgegangen seien, sagte der Vize-Bezirkschef des DGB
Nord, Ingo Schlüter. Als klaren Sieg für die Beschäftigten und für
die Familien wertete ver.di Nord-Sprecher, Frank Schischefsky, das
Urteil. Bei nur 24 Stunden Sonntagsruhe könne man nicht von einer
Gefährdung der Versorgung der Touristen sprechen. Der Chef der
Linksfraktion im Landtag, Helmut Holter, verlangte für die im Handel
Beschäftigten Ausgleichsregelungen, um die Belastungen zu reduzieren.
Der Landeschef des Einzelhandelsverbandes Heinz Koop sieht nach
dem Urteil beträchtliche Umsatzeinbußen auf die Branche zukommen.
Bisher seien 1,5 der insgesamt 7 Milliarden Euro Jahresumsatz von
Touristen ausgegeben worden, vor allem von Kurzurlaubern, sagte er.
Der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Wolfgang
Waldmüller, verwies darauf, dass das Land mit der Bäderregelung an
Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit gewonnen habe. Zudem habe die
Regelung Händlern die Chance geboten, im Sommer Rücklagen für den
Winter zu bilden. Er unterstrich, dass gegen die Entscheidung beim
Bundesverwaltungsgericht Berufung beantragt werden könne und bis zur
Klärung die bisherige Bäderregelung in Kraft bleibe.
FDP-Sprecher Michael Roolf bedauerte die Entscheidung des
Gerichts. Für Touristen gehöre der entspannte Einkaufsbummel am
Sonntag ebenso wie ein Spaziergang und das abschließende Abendessen
zum erholsamen Urlaub. Es habe sich jedoch gezeigt, dass die
Bäderregelung als Nebenabrede des Ladenöffnungsgesetzes untauglich
sei. Notwendig sei eine generelle, verfassungsfeste Sonntagsöffnung.
(ddp)
|