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Gericht kippt Kündigung wegen Aufladens von Elektroroller

Hamm/Neunkirchen (ddp). Das Landesarbeitsgericht Hamm hat am Donnerstag eine Kündigung wegen eines Bagatelldelikts gekippt. In dem Verfahren hatte ein 41 Jahre alter Mann geklagt, der einen Elektroroller bei seinem Arbeitgeber in Neunkirchen (Kreis Siegen-Wittgenstein) für eineinhalb Stunden hatte aufladen lassen. Dadurch entstanden Stromkosten von 1,8 Cent. Als Reaktion auf das Aufladen des Rollers hatte das Unternehmen dem Mann fristlos gekündigt.

Das Landesarbeitsgericht bestätigte mit seiner Entscheidung ein Urteil des Arbeitsgerichts Siegen, das dem Arbeitnehmer recht gegeben und die Kündigung als nicht berechtigt verworfen hatte. Die Hammer Richter folgten dieser Einschätzung und verwiesen darauf, dass in dem Betrieb zum Beispiel auch Handys von Mitarbeitern aufgeladen worden seien. Deshalb wäre höchstens eine Abmahnung für den Mitarbeiter gerechtfertigt gewesen.

Eine Revision ließ das Landesarbeitsgericht nicht zu. Dagegen ist allerdings noch eine Beschwerde möglich.

(Az.: 16 Sa 260/10)

ddp

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