10:26 | 22.04.2009
Gericht spricht Daimler in Rechtsstreit frei
Stuttgart (ddp-bwb). Der Autokonzern Daimler hat den Rücktritt des
ehemaligen Vorstandschefs Jürgen Schrempp nach einem Urteil des
Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart rechtzeitig bekanntgegeben. Mit
diesem Urteil vom Mittwoch wies das Gericht nach eigenen Angaben
Schadenersatzforderungen von Kleinanlegern wegen entgangener
Kursgewinne zurück. Zwar habe die Insiderinformation schon am
Spätnachmittag des Tages vor der Aufsichtsratssitzung vorgelegen.
Jedoch hätten «im Wesentlichen» die Voraussetzungen dafür vorgelegen,
die Veröffentlichung dieser Insiderinformation auf den nächsten
Morgen zu verschieben, hieß es zur Begründung. Das Gericht
beanstandete jedoch formale Verstöße.
Nach Ansicht der Kläger stand der Führungswechsel schon Tage oder
gar Wochen vor dem Veröffentlichungsdatum fest. Nach geltendem Gesetz
müssen Insiderinformationen unverzüglich veröffentlicht werden, um
außenstehende Kapitalanleger nicht zu benachteiligen. Die
Schadenersatzforderungen belaufen auf insgesamt mehr als fünf
Millionen Euro. Das neu aufgerollte Verfahren wurde stellvertretend
für eine größere Zahl von klagenden Kleinaktionären verhandelt.
Das OLG hatte 2007 entschieden, dass der Autokonzern Anlegern
keinen Schadenersatz zahlen muss, weil die Rücktrittsankündigung
rechtzeitig veröffentlicht worden sei. Das Unternehmen habe keine
Insiderinformation zurückgehalten. Der Bundesgerichtshof hatte dann
aber im März 2008 die OLG-Entscheidung wegen Mängeln in der
Beweiserhebung aufgehoben.
(ddp)
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