16:42 | 24.04.2008
Gericht stoppt Vertragsunterzeichnung für den Lausitzring
Brandenburg/Havel (ddp-lbg). Der neue Betreibervertrag für die
Rennstrecke Lausitzring darf vorerst nicht unterzeichnet werden. Das
Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg gab am Donnerstag dem Eilantrag
einer bei der Vergabe unterlegenen Bietergemeinschaft statt. Das hat
nach Angaben des Gerichts zur Folge, dass der Förderverein
Lausitzring als Eigentümer der Rennstrecke mit dem ausgewählten
Bieter alpha Technik GmbH bis zu einer endgültigen Entscheidung über
die Beschwerde keinen Vertrag schließen kann.
Der Förderverein hatte 2007 den Betrieb der Rennstrecke für die
Zeit von 2009 bis Ende 2016 ausgeschrieben. Weil kein zuschlagfähiges
Angebot einging, nahm der Verein Verhandlungen mit vier
interessierten Bietern auf, um die Verträge freihändig zu vergeben.
Die dabei unterlegene Bietergemeinschaft Johann Bunte GmbH & Co.
KG/Motorsport Arena Oschersleben GmbH/Automobil-Club Diepholz klagte
bei der Vergabekammer des Landes Brandenburg, die den Antrag Ende
März als unzulässig verwarf. Dagegen legten die Kläger Beschwerde
beim OLG ein.
Zur Begründung der jetzigen Eilentscheidung führte das OLG an,
dass die Beschwerde «nicht von vornherein als aussichtslos angesehen»
werden könne. Die Kläger hatten in erster Linie die Aufteilung des
Auftrages in den Betrieb der Rennstrecke und den Erwerb des
Grundbesitzes bemängelt.
Die mündliche Verhandlung im Beschwerdeverfahren wurde auf den 20.
Mai anberaumt. Nach Angaben einer Gerichtssprecherin sei aller
Voraussicht nach drei Wochen später eine Entscheidung zu erwarten.
(Aktenzeichen: Verg W 5/08)
(ddp)
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