17:12 | 22.04.2010
Gericht vertagt Entscheidung über Abriss von Teilen des Hauptbahnhofs
Stuttgart (ddp). Das Landgericht Stuttgart hat seine Entscheidung
zum Urheberrechtsstreit um den Hauptbahnhof wegen des geplanten
Abrisses von Teilen des Gebäudes bei der Realisierung des
Bahnprojekts «Stuttgart 21» vertagt. Das Urteil soll am 20. Mai (9.00
Uhr) gesprochen werden. Der Erbe des Bahnhoferbauers, der Stuttgarter
Architekt Peter Dübbers, wehrt sich mit seiner Klage gegen das
Vorhaben der Bahn, beim Umbau des Hauptbahnhofs zu einem
Durchgangsbahnhof die beiden Seitenflügel sowie die Freitreppe in der
Schalterhalle abreißen zu lassen. Das Gericht muss entscheiden, ob
der Erbe durch die Abrisspläne in seinem Urheberrecht verletzt wird.
Dübbers ist einer der Enkel des Architekten Paul Bonatz
(1877-1956), der den Hauptbahnhof Stuttgart geplant und die
Ausführung geleitet hatte. Der Erbe ist laut Gericht noch 70 Jahre
nach dem Tod des Architekten berechtigt, dessen Urheberschutzrechte
wahrzunehmen.
Die Bahn hatte vor Gericht nochmals betont, der Entwurf des
Architekten Christoph Ingenhoven sei bei einer Erhaltung der beiden
Seitenflügel nicht realisierbar. Ein neues Vergleichsangebot
vonseiten der Bahn hatte es nach Angaben von Dübbers Anwalt nicht
gegeben. Bahnchef Rüdiger Grube hatte vor Prozessbeginn Dübbers unter
anderem angeboten, eine Bonatz-Stiftung zur Förderung von
Architekturstudenten oder eine Bonatz-Gedenkstätte einzurichten.
Die Klage richtet sich Dübbers zufolge nicht gegen die geplante
Umwandlung des Hauptbahnhofs von einem Kopf- in einen
Durchgangsbahnhof. Es gehe ausschließlich um die vollständige
Erhaltung der Integrität des Bonatz-Baus.
(ddp)
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