WIRTSCHAFTSNACHRICHTEN

12:26 | 29.03.2010
Mehr Rechte für Verbraucher ab 1. April gegenüber Auskunfteien

Berlin (ddp). Verbraucher haben ab Donnerstag (1. April) aufgrund
einer Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes verbesserte
Auskunftsrechte gegenüber Auskunfteien und Banken. So können sie
einmal jährlich von Auskunfteien kostenlos eine Selbstauskunft in
Textform verlangen, wie das Bundesverbraucherschutzministerium am
Montag in Berlin mitteilte. Eine der bekanntesten Auskunfteien ist
die Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung).

Die Auskunftei muss mitteilen, welche Daten zur Person gespeichert
wurden, woher diese Daten stammen, an wen diese Daten weitergegeben
wurden sowie den Zweck der Speicherung. Zusätzlich soll der
Verbraucher seinen sogenannten Scorewert erfahren, der die Bonität
einer Person beschreibt.

«Der aus den gespeicherten Daten errechnete Scorewert kann sich
auf die Höhe der Kreditzinsen auswirken und entscheidet darüber, ob
jemand als kreditwürdig eingestuft wird», erläuterte
Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU). Deshalb sei es
wichtig, dass die gespeicherten Daten auch korrekt sind. «Sollten die
gespeicherten Daten fehlerhaft sein, sind die Auskunfteien
verpflichtet, dies zu korrigieren», fügte die Ministerin hinzu.

(ddp)


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