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Nach EuGH-Urteil: Zypries legt Novelle des VW-Gesetzes vor
Berlin (ddp). Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hat am
Mittwoch die Eckpunkte für eine Novelle des VW-Gesetzes vorgestellt.
Danach behalten die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat von Europas
größtem Autohersteller wie vom Betriebsrat gefordert auch künftig ihr
Vetorecht bei wichtigen Entscheidungen.
Mit der Novelle wird ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes
(EuGH) vom vergangenen Herbst umgesetzt. Das Gericht hatte einzelne
Regelungen des seit 1960 geltende VW-Gesetzes, das unter anderem die
Stimmrechte von Anteilseignern unabhängig von der Höhe der
Beteiligung auf 20 Prozent begrenzt, für ungültig erklärt.
Wie die Ministerin betonte, wird über die Einrichtung oder
Verlegung von Produktionsstätten von Volkswagen auch in Zukunft in
Deutschland entschieden und das wie bisher nur mit Zustimmung der
Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat. Die entsprechende Regelung sei
nicht Gegenstand des Verfahrens vor dem Gerichtshof gewesen.
Geändert worden seien dagegen die Regelungen über
Entsendungsrechte, Stimmrechtsbeschränkung und das erhöhte
Mehrheitserfordernis. Künftig werde es das vom Gericht beanstandete
Zusammenspiel aus Höchststimmrechten und Mehrheitserfordernis nicht
mehr geben. Es bleibe aber dabei, dass bedeutsame Entscheidungen in
der Hauptversammlung mit einer Mehrheit von 80 Prozent plus einer
Aktie getroffen werden müssen.
Außerdem entfielen die besonderen Entsendungsrechte der
Bundesrepublik Deutschland und des Landes Niedersachsen zur
Vertretung im Aufsichtsrat. Es bleibe bei der allgemeinen
aktienrechtlichen Regelung, wonach durch Satzung Entsendungsrechte
für ein Drittel der Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre, im Fall
der VW-AG also für bis zu drei Aufsichtsräte eingeräumt werden
können. Die Entsendungsrechte der öffentlichen Hand würden
dementsprechend durch die Satzung der VW-AG geregelt.
Die Europäische Kommission geht davon aus, dass die Novelle des
Gesetzes mit dem EU-Recht vereinbar ist. Das sagte der Sprecher von
Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy am Mittwoch auf Nachfrage. «Wir
begrüßen das», sagte der Sprecher.
Laut «Focus Online» hatte VW-Konzernbetriebsratschef Bernd
Osterloh seit Wochen Gespräche mit Politikern unterschiedlicher
Parteien geführt, um dafür zu werben, die Regelungen des VW-Gesetzes
möglichst weitgehend zu erhalten. Anfang Dezember richtete Osterloh
eine Petition an den Bundestag. Er forderte darin die Parlamentarier
auf, wichtige Schutzfunktionen des VW-Gesetzes für die Arbeitnehmer
im Volkswagen-Konzern zu erhalten.
(ddp)
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