WIRTSCHAFTSNACHRICHTEN

12:58 | 20.03.2008
PIN finanzierte offenbar Gewerkschaft der Post-Konkurrenten

Köln/Hamburg (ddp). Die erst im Herbst vergangenen Jahres
gegründete Gewerkschaft der Neuen Brief und Zustelldienste (GNBZ) ist
offenbar zu einem großen Teil von dem inzwischen insolventen
Deutsche-Post-Konkurrenten PIN finanziert worden. Der
PIN-Insolvenzverwalter Bruno Kübler übergab der Kölner
Staatsanwaltschaft entsprechende Unterlagen, wie er am Donnerstag in
Köln mitteilte. Diese lägen den Verdacht nahe, dass der damalige
PIN-Vorstandsvorsitzende Günter Thiel die Gewerkschaft finanziert
hat.

«Es liegen Unterlagen vor, nach denen bis zum 10. Dezember 2007
Zahlungen von der PIN-Holding in Höhe von 133 526,69 Euro über einen
Umweg an die GNBZ geflossen sind», sagte Kübler. Eine entsprechende
Rechnung liege einer größeren Kölner Beratungskanzlei vor. Im Zuge
der Überprüfung sei klar geworden, dass der Kanzlei über diese
Rechnung die Beträge erstattet wurden, die diese zur Finanzierung der
GNBZ gezahlt hatte – und zwar nach Aussagen der Kanzlei im
ausdrücklichen Auftrag des damaligen Vorstandsvorsitzenden Thiel.

Wie Kübler weiter berichtete, ist die Rechnung mit dem Betreff
«PIN Group AG wg. Gewerkschaft» versehen. Die in Rechnung gestellten,
von der Kanzlei verauslagten Zahlungen setzten im Oktober 2007 ein,
also nur wenige Tage nach der offiziellen Gründung der GNBZ. Die in
der Rechnung enthaltene Position «Kapitalausstattung» mit über 30 000
Euro sei als Gehaltszahlungen an den GNBZ-Geschäftsführer Arno Doll
bestimmt gewesen, der monatlich 3500 Euro von der GNBZ erhalten
sollte, sowie für die laufenden Kosten des Bürobetriebs. Ergänzend
seien 1200 Euro für «Computer und Bildschirme» berechnet worden.
Zudem soll Doll zusätzlich monatliche Honorare von 25 585 Euro
erhalten haben.

Konsequenzen für das laufende Gerichtsverfahren zum Mindestlohn
erwartet Kübler indes nicht. «Das Verwaltungsgericht hat in seinem
Urteil vom 7. März 2008 ausdrücklich hervorgehoben, dass es auf die
Legitimität der GNBZ als Gewerkschaft und auf ihre Tariffähigkeit
nicht ankommt», sagte Kübler. Das Berliner Verwaltungsgericht hatte
die Ausweitung des zwischen der Gewerkschaft ver.di und der Deutschen
Post ausgehandelten Mindestlohn-Tarifvertrages auf die gesamte
Branche als rechtswidrig eingestuft.

(ddp)


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