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Rechte der Verbraucher im Flugverkehr gestärkt

Köln (ddp.djn). Ein Reisender, der seinen Hinflug nicht antritt,
kann vom Rückflug nicht ohne Weiteres ausgeschlossen werden. «Das
Urteil stärkt die Rechte der Verbraucher im Flugverkehr», erklärt der
Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands Gerd Billen am
Mittwoch unter Verweis auf eine Entscheidung des Landgerichts Köln.

Gegenstand des Verfahrens sei eine Klausel in den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) der Lufthansa gewesen, wonach Tickets ihre
Gültigkeit verlieren, wenn sie nicht in der auf dem Flugschein
angegebenen Reihenfolge genutzt werden. Vielen Fluggästen sind so
erhebliche finanzielle Schäden entstanden.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband bewertete das Urteil als
«weiteren Sieg gegen die weit verbreitete Praxis der
Fluggesellschaften des so genannten ´Cross-Ticketing´». Am Donnerstag
wird den Angaben zufolge voraussichtlich das Oberlandesgericht
Frankfurt seine Entscheidung in einem ähnlich gelagerten
Berufungsverfahren gegen British Airways bekanntgeben.

Die Verfahren sind Teil einer größeren Aktion, mit der der
Verbraucherzentrale Bundesverband gegen seiner Ansicht nach
verbraucherunfreundliche Allgemeine Geschäftsbedingungen in der
Flugbranche vorgeht.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

(Az: 26 O 125/07)

(ddp)

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