11:33 | 13.08.2009
Sengera-Prozess muss neu aufgerollt werden
Karlsruhe/Düsseldorf (ddp-nrw). Der Prozess um die riskante
Vergabe eines Großkredits gegen den früheren WestLB-Chef Jürgen
Sengera muss neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof in
Karlsruhe hob am Donnerstag den Freispruch Sengeras vom Juni 2008 vor
dem Düsseldorfer Landgericht auf. Das Urteil weise mehrere
Rechtsfehler auf, befand der 3. Strafsenat des BGH.
Das Landgericht Düsseldorf hatte es nicht als erwiesen angesehen,
dass sich Sengera der Untreue zum Nachteil der Westdeutschen
Landesbank schuldig gemacht hatte. Sengera hatte in den Jahren
1999/2000 die Vergabe eines Kredits an den britischen
Fernsehgeräte-Verleiher Boxclever in Höhe von insgesamt 1,35
Milliarden Euro verantwortet. Nach der Insolvenz der britischen
Unternehmensgruppe im Jahr 2003 entstand für die WestLB ein Schaden
von über 400 Millionen Euro.
Nach dem Urteil der Düsseldorfer Richter vom vergangenen Sommer
hat Sengera zwar den Millionenschaden für die Bank «verursacht». Denn
er habe bei der Vergabe des Großkredits seine Pflicht, die
wirtschaftlichen Verhältnisse von Boxclever sorgfältig zu prüfen,
verletzt und gravierende Risiken der Kreditgewährung vernachlässigt.
Sengera habe aber der WestLB nicht vorsätzlich einen Schaden zufügen
wollen, befand das Landgericht. Aus Sicht der Karlsruher Richter
hatte das Landgericht dies «nicht rechtsfehlerfrei begründet».
Boxclever ging damals aus der Fusion der Firmen Granada und Thorn
hervor. Die Idee des Unternehmens, in großem Stil TV-Geräte zu
verleihen, schlug jedoch fehl. Der einstmals interessante Markt brach
2003 zusammen, weil TV-Geräte in Großbritannien so günstig wurden,
dass die Kunden sie gleich kauften, statt sie zu mieten.
(ddp)
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