WIRTSCHAFTSNACHRICHTEN

17:05 | 09.02.2011
Streit um Gaspreiserhöhungen von RWE liegt jetzt beim EuGH

Karlsruhe/Luxemburg (dapd). Im Streit um Gaspreiserhöhungen des Energieversorgers RWE bei Sonderkunden muss jetzt zunächst der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheiden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe legte den Luxemburger Richtern in einem am Mittwoch verkündeten Beschluss mehrere Fragen zur Auslegung der entsprechenden EU-Richtlinien zur Vorabentscheidung vor. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, die in einem Sammelklageverfahren 25 Gaskunden vertritt, kritisierte die dadurch entstehende “Warteschleife”. Es gebe nun weiterhin keine Rechtsklarheit.

Die Verbraucherzentrale verlangt von der RWE AG die Rückzahlung von Entgelten, die die klagenden Kunden von Januar 2003 bis Oktober 2005 auf Gaspreiserhöhungen gezahlt haben. Die Verbraucherschützer halten die Erhöhungen für unwirksam und fordern die gezahlten Erhöhungsbeträge zurück.

Die Klage auf Zahlung von insgesamt 16.128 Euro war in den Vorinstanzen – dem Landgericht Dortmund und dem Oberlandesgericht Hamm – erfolgreich. Die jeweils herangezogenen Preisanpassungsklauseln seien nicht hinreichend klar und benachteiligten die Kunden unangemessen, weil diese die Berechtigung einer Preisänderung nicht zuverlässig hätten nachprüfen können, betonten die beiden Gerichte. Dagegen wandte sich die RWE mit ihrer Revision.

Der 8. Zivilsenat des BGH hat nun das Revisionsverfahren ausgesetzt. Vom EuGH sei zunächst zu klären, welche Anforderungen an die Transparenz von Preisänderungsklauseln bei Sonderkunden zu stellen seien. Die Frage sei etwa, ob Klauseln klar genug seien, wenn in ihnen zwar “Anlass, Voraussetzungen und Umfang einer Preisänderung” nicht wiedergegeben seien, aber zugleich “jede Preiserhöhung mit angemessener Frist im Voraus” mitgeteilt werde.

Bis zur endgültigen Entscheidung könne es nun noch bis 2012 dauern, prognostizierte Jürgen Schröder, Energierechts-Jurist bei der Verbraucherzentrale NRW. Es sei ärgerlich für Verbraucher, dass nun noch immer unklar sei, unter welchen Voraussetzungen sie Geld aus überhöhten Gasrechnungen überhaupt erstattet bekämen. “Bis zur endgültigen Klärung schnappt die Verjährungsfalle erbarmungslos zu”, sagte der Experte der Verbraucherzentrale.

“RWE-Kunden, die noch keine Ansprüche angemeldet und gehofft haben, dass sie neben den 25 unmittelbar am Verfahren beteiligten Verbrauchern von einer positiven Entscheidung profitieren werden, können diese Hoffnung leider begraben”, erläuterte Schröder. Realistisch könnten “nur noch Forderungen aus Rechnungen ab 2008 geltend gemacht werden – und dies notfalls bis Ende 2011, um die Verjährung zu hemmen”. Offen bleibe vorerst auch die Grundsatzfrage, ob Kunden, die Preiserhöhungen nicht widersprochen haben, überhaupt Geld zurückerhalten werden.

(AZ: VIII ZR 162/09 – Beschluss vom 9. Februar 2011)

dapd


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