WIRTSCHAFTSNACHRICHTEN |
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17:13 | 11.08.2010
Zu lange gewartet
![]() Stuttgart (ddp-bwb). Die Vorbereitungen zu den Abbrucharbeiten am Stuttgarter Hauptbahnhof können weitergehen. Das Oberlandesgericht Stuttgart wies am Mittwoch einen Eilantrag des Architekten Peter Dübbers auf Unterlassung der Abbrucharbeiten am Nordflügel des Bahnhofs zurück. Zur Begründung hieß es, dass Dübbers mit seinem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zu lange gewartet und diesen so verzögert gestellt habe, dass eine Dringlichkeit für eine Eilentscheidung zu verneinen sei. Die Richter kritisierten, dass Dübbers bislang keinen Antrag auf eine einstweilige Verfügung gestellt habe, obwohl er gewusst habe, dass er für eine Durchsetzung seiner Ansprüche gegebenenfalls bis zum Bundesgerichtshof prozessieren müsse. Vielmehr habe er auch in den Medien mitgeteilt, dass für ihn eine einstweilige Verfügung nicht infrage komme, da diese bei negativem Ausgang der Hauptsache erhebliche Schadensersatzforderungen der Bahn nach sich ziehen könnten. Dübbers ist der Enkel des Bahnhoferbauers Paul Bonatz und streitet gerichtlich um die Erhaltung des Erbes. So will Dübbers mit der am 28. Januar 2010 erhobenen Unterlassungsklage erreichen, dass die Seitenflügel des Bahnhofs und die Treppenanlage in der großen Schalterhalle nicht abgerissen werden. Diese sollen beim Bau des umstrittenen Bahn-Projekts «Stuttgart 21» fallen. Das Landgericht Stuttgart hat diese Klage in der ersten Instanz am 20. Mai 2010 abgewiesen. (Az 4 U 106/10) ddp |
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