12:08 | 16.01.2008
Zypries legt Novelle des VW-Gesetzes vor
Berlin (ddp). Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hat am
Mittwoch die Eckpunkte für eine Novelle des VW-Gesetzes vorgestellt.
Damit wird laut Ministerium ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes
vom vergangenen Herbst umgesetzt, nach dem zwei Regelungen des seit
1960 geltenden VW-Gesetzes gegen EU-Regelungen zum freien
Kapitalverkehr verstoßen.
Wie die Ministerin betonte, wird über die Einrichtung oder
Verlegung von Produktionsstätten von VW auch in Zukunft in
Deutschland entschieden und das wie bisher nur mit Zustimmung der
Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat. Die entsprechende Regelung sei
nicht Gegenstand des Verfahrens vor dem Gerichtshof gewesen.
Geändert worden seien dagegen die Regelungen über
Entsendungsrechte, Stimmrechtsbeschränkung und das erhöhte
Mehrheitserfordernis. Mit der Novelle werde die Regelung aufgehoben,
wonach die Stimmrechte von Anteilseignern bei Europas größtem
Autohersteller unabhängig von der Höhe der Beteiligung auf 20 Prozent
begrenzt sind. Künftig werde es das vom Gericht beanstandete
Zusammenspiel aus Höchststimmrechten und Mehrheitserfordernis nicht
mehr geben. Es bleibe aber dabei, dass bedeutsame Entscheidungen in
der Hauptversammlung mit einer Mehrheit von 80 Prozent plus einer
Aktie getroffen werden müssen.
Außerdem entfielen die besonderen Entsendungsrechte der
Bundesrepublik Deutschland und des Landes Niedersachsen zur
Vertretung im Aufsichtsrat. Es bleibe bei der allgemeinen
aktienrechtlichen Regelung, wonach durch Satzung Entsendungsrechte
für ein Drittel der Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre, im Fall
der VW-AG also für bis zu drei Aufsichtsräte eingeräumt werden
können. Die Entsendungsrechte der öffentlichen Hand würden
dementsprechend durch die Satzung der VW-AG geregelt.
Die Eckpunkte der Novelle würden jetzt mit dem Koalitionspartner
abgestimmt und dann zur Grundlage eines Gesetzgebungsverfahrens
gemacht werden, sagte Zypries.
(ddp)
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