16:28 | 16.01.2008
Zypries legt Novelle des VW-Gesetzes vor
Berlin (ddp-nrd). Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD)
hat am Mittwoch die Eckpunkte für eine Novelle des VW-Gesetzes
vorgestellt. Danach behalten die Arbeitnehmervertreter im
Aufsichtsrat von Europas größtem Autohersteller wie vom Betriebsrat
gefordert auch künftig ihr Vetorecht bei wichtigen Entscheidungen.
Mit der Novelle wird ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes
(EuGH) vom vergangenen Herbst umgesetzt. Das Gericht hatte einzelne
Regelungen des seit 1960 geltenden VW-Gesetzes, das unter anderem die
Stimmrechte von Anteilseignern unabhängig von der Höhe der
Beteiligung auf 20 Prozent begrenzt, für ungültig erklärt.
Wie die Ministerin betonte, wird über die Einrichtung oder
Verlegung von Produktionsstätten von Volkswagen auch in Zukunft in
Deutschland entschieden und das wie bisher nur mit Zustimmung der
Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat. Die entsprechende Regelung sei
nicht Gegenstand des Verfahrens vor dem Gerichtshof gewesen.
Geändert worden seien dagegen die Regelungen über
Entsendungsrechte, Stimmrechtsbeschränkung und das erhöhte
Mehrheitserfordernis. Künftig werde es das vom Gericht beanstandete
Zusammenspiel aus Höchststimmrechten und Mehrheitserfordernis nicht
mehr geben. Es bleibe aber dabei, dass bedeutsame Entscheidungen in
der Hauptversammlung mit einer Mehrheit von 80 Prozent plus einer
Aktie getroffen werden müssen.
Außerdem entfielen die besonderen Entsendungsrechte der
Bundesrepublik Deutschland und des Landes Niedersachsen zur
Vertretung im Aufsichtsrat. Es bleibe bei der allgemeinen
aktienrechtlichen Regelung, wonach durch Satzung Entsendungsrechte
für ein Drittel der Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre, im Fall
der VW-AG also für bis zu drei Aufsichtsräte eingeräumt werden
können. Die Entsendungsrechte der öffentlichen Hand würden
dementsprechend durch die Satzung der VW-AG geregelt.
(ddp)
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