BÖRSENLEXIKON
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An der Frankfurter Börse wird die absolute Differenz jeweils in Euro angegeben.
Ad-hoc-Publizität
Die Veröffentlichungspflicht für Wertpapieremittenten ist in § 15 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) geregelt. Demnach bezieht sich die Verpflichtung des Emittenten, Insiderinformationen zu veröffentlichen, auf die von ihm begebenen Wertpapiere, die an einer inländischen Börse zum Regulierten Markt zugelassen sind. Die im Open Market (Freiverkehr) gehandelten Wertpapiere sind hiervon ausgenommen.
Die Ad-hoc-Publizität soll dem Missbrauch von Insiderinformationen entgegenwirken und die Markttransparenz erhöhen. Ein Verstoß kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Während die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) prüft, ob die Emittenten ihrer Publizitätspflicht nachkommen, entscheidet die Börsengeschäftsführung darüber, ob die Veröffentlichung der Insiderinformation eine (vorübergehende) Kursaussetzung oder die Einstellung des Börsenhandels erfordert. Daher hat der Emittent beide Stellen vor der Veröffentlichung per Fax über die Insiderinformation zu unterrichten. Der Börsengeschäftsführung geht die Insiderinformation nach Marktusancen 30 Minuten vor ihrer Veröffentlichung zu.
Anschließend ist die Insiderinformation nach § 5 WpAIV, Abs. 1 (Verordnung zur Konkretisierung von Anzeige-, Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten sowie der Pflicht zur Führung von Insiderverzeichnissen nach dem Wertpapierhandelsgesetz) in deutscher Sprache zu veröffentlichen, und zwar zunächst über ein elektronisches Informationsverarbeitungssystem. Außerdem muss die Ad-hoc-Mitteilung für die Dauer von mindestens einem Monat auf der Website des Emittenten zugänglich sein. Unternehmen, die im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB®) gelistet sind, sind verpflichtet, Ad-hoc-Mitteilungen zusätzlich in englischer Sprache zu publizieren.
Ein Beleg für die Veröffentlichung ist nach § 5 WpAIV, Abs. 3 unverzüglich schriftlich oder elektronisch an die Geschäftsführung der Börse, an der ein Wertpapier oder dessen Derivate zum Handel zugelassen sind, und an die BaFin zu übersenden.
Aktuelle Ad-hoc-Meldungen finden Sie auf boerse-frankfurt.de im Bereich Nachrichten.
Additional Margin
Synonym
Margin
Glattstellen
AIBD-Rendite (Rendite nach ISMA)
Bestimmungen zur Effektivzinsberechnung sind in Deutschland in der Preisangabeverordnung (PAngV) geregelt.
AIBD steht für "Association of International Bond Dealers", den früheren Namen der ISMA (= International Securities Market Association).
Akquisitionswährung
Aktie
Aktien werden von Aktiengesellschaften (AGs) oder Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaAs) begeben. Der äußeren Form nach besteht eine Aktie aus einem Mantel und einem Dividendenscheinbogen mit Erneuerungsschein.
Der Inhaber bzw. Eigentümer einer Aktie, der so genannte Aktionär, ist am Grundkapital des Unternehmens beteiligt - prozentual oder in Höhe des auf der Aktie ausgewiesenen Nennwertes. Die mit einer Aktie verbrieften Rechte sind im Aktiengesetz und in der Satzung der Gesellschaft geregelt. Zu den Grundrechten gehören das
- Teilnahmerecht an der Hauptversammlung;
- Stimmrecht in der Hauptversammlung;
- Recht auf Anteil am Unternehmensgewinn;
- Bezugsrecht bei der Ausgabe junger Aktien;
- Auskunftsrecht;
- Recht auf Anteil am Liquidationserlös.
Nach der Art der Zerlegung des Grundkapitals, dem Grad der Übertragbarkeit und dem Umfang der verbrieften Rechte unterscheidet man zwischen
- Nennwert- und Stückaktien;
- Inhaber-, Namens- und vinkulierten Namensaktien;
- Stamm- und Vorzugsaktien.
Aktienanalyse
Die Fundamentalanalyse untersucht die Ertragskraft eines Unternehmens anhand wirtschaftlicher Bilanzkennzahlen und des Marktumfelds. Sie versucht, auf dieser Basis die interessantesten Einzelwerte herauszufiltern bzw. die künftige Kursentwicklung der Aktie zu prognostizieren.
Die technische Aktienanalyse nimmt historische Kursdaten als Grundlage für die Prognose der künftigen Entwicklung einer Aktie bzw. für die Bestimmung des geeigneten Kauf- oder Verkaufszeitpunkts und bedient sich dazu verschiedener mathematischer Verfahren.
Analysten veröffentlichen die Ergebnisse ihrer Einschätzung in Form von Empfehlungen wie „Kaufen“, „Halten“, „Verkaufen“.
Aktuelle Analysen werden im Internet auf http://boerse-frankfurt.de/nachrichten im Bereich „Nachrichten“ gebündelt
Aktienanleihen
Aktienanleihen werden an der Börse Frankfurt über die Zertifikatebörse Scoach gehandelt.
Aktienbuch
Aktienbuch
Aktiengesellschaft (AG)
Aktiengesellschaften (AGs) sind Kapitalgesellschaften, ihre Rechtsgrundlage ist das Aktiengesetz (AktG). Die Teilhaber einer AG heißen Aktionäre.
Eine Aktiengesellschaft (AG) ist von ihrer Rechtsform eine Kapitalgesellschaft.
Durch die Rechtsform hat die AG eine eigene Rechtspersönlichkeit, d.h. sie kann
als juristische Person auftreten und im eigenen Namen handeln. Die AG hat
gegenüber ihren Aktionären (auch Eigentümer oder Teilhaber oder Gesellschafter
genannt) Rechte und Pflichten. Diese sind im Aktiengesetzt (AktG) und im
Gesellschaftsvertrag (Satzung) der AG geregelt.
Eine AG hat drei gesetzlich vorgeschriebene
Leitungsorgane, deren Tätigkeit die Satzung des Unternehmens regelt:
- den Vorstand (Unternehmensleitung)
- den Aufsichtsrat (Kontrollgremium der Unternehmensleitung
- die Hauptversammlung (Versammlung der Aktionäre)
Eine Aktiengesellschaft, auch Emittent genannt, gibt Aktien aus, um
Eigenkapital auszunehmen und damit Investitionen zu finanzieren. Zur Gründung
einer Aktiengesellschaft ist laut Aktiengesetzt ein Grundkapital von 50.000 Euro
erforderlich – meist ist es jedoch wesentlich höher. Dieses Grundkapital wird
in Aktien aufgeteilt, die jeweils einen gleich großen Anteil am Grundkapital
verbriefen, d.h. urkundlich zusichern. Die Satzung der AG regelt die Zahl und
die Art der emittierten Aktien, also ob Nennwert oder Stückaktien ausgegeben
werden.
Die Aktionäre sind am Grundkapital des Unternehmens mit ihrer Einlage beteiligt
und haften nur in Höhe dieser Einlage. Eine persönliche Haftung von Aktionären,
also eine Haftung mit dem Privatvermögen, gibt es nicht.
Aktionäre haben durch ihre Beteiligung am Grundkapital der AG Anspruch auf einen Anteil am Unternehmensgewinn, der ihnen jährlich in Form einer Dividende ausgeschüttet wird.
Die Rechtsform der AG bietet Unternehmen eine günstige Ausgangsposition für die Beschaffung von Eigenkapital. Der häufig gewählte Weg dafür ist ein Börsengang mit verschiedenen Formen der Kapitalerhöhung. Aktionäre können ihre Beteiligung an Unternehmen über die Börse kaufen und verkaufen.
Aktiengesetz
Aktienindex
Aktienindizes werden börsentäglich von Börsen, Banken,
Beratungsfirmen, der Wirtschaftspresse oder anderen Finanzexperten berechnet,
aktualisiert und publiziert. Sie bilden einzelne Marktsegmente, Branchen,
Aktiengruppen oder bestimmte Themen und Trends ab.
Aktienindizes werden sowohl als Kursindizes als auch als Performance-Indizes
nach den Formeln von Laspeyres oder Paasche berechnet. Die Indizes der
Deutschen Börse sind kapitalgewichtet, d. h., das Gewicht einer Aktie bemisst
sich nach dem Anteil an der gesamten Kapitalisierung der im Index enthaltenen
Werte. Im Juni 2002 hat die Deutsche Börse die Indexberechnung auf Gewichtung
nach Streubesitz umgestellt: Zur Gewichtung der Einzelwerte in den Indizes wird
seitdem ausschließlich der frei handelbare Teil des Grundkapitals jedes
Unternehmens herangezogen. Hat ein Unternehmen mehrere Aktientypen (z. B.
Stamm- und Vorzugsaktien) begeben, dann wird jeweils nur die größere und liquidere
Gattung im Auswahlindex berücksichtigt.
Auswahlkriterien für die Aufnahme in einen Aktienindex der Deutschen Börse sind
der Börsenumsatz und die Marktkapitalisierung auf Basis des Streubesitzes.
Verfolgt man den Stand eines Aktienindex im Zeitverlauf, erhält man Auskunft
über die Wertentwicklung des ihm zugrunde liegenden Aktienportfolios. Somit
eignet sich ein Aktienindex als Indikator für das Börsenklima, die Konjunktur
oder die Entwicklung einzelner Branchen. Für bestimmte Finanzinstrumente wie Indexfonds,
Zertifikate oder Optionen dienen Indizes als Basiswert (Underlying) und
Bezugsgröße.
Beispiele für bedeutende Aktienindizes sind DAX®, der Leitindex für
Deutschland, EURO STOXX 50® für Europa sowie Dow Jones Industrial Average oder
Nasdaq, der Index für US-amerikanische Aktien.
Eine Liste aller Indizes der Deutschen Börse sowie wichtiger internationaler
Indizes finden Sie auf boerse-frankfurt.de/indizes.
Aktienkapital
Durch eine Kapitalherabsetzung kann das Grundkapital kurzfristig unter den Mindestbetrag sinken. Eine solche Kapitalherabsetzung ist allerdings nur dann zulässig, wenn der Mindestnennbetrag durch eine spätere Kapitalerhöhung wieder erreicht wird.
Aktienkurs
Aktienoption
Aktienregister
Synonym
Aktienbuch
Aktienregisterführer
Das Aktienregister kann von einer Aktiengesellschaft selbst oder von einer externen Registrargesellschaft geführt werden.
Aktienrückkauf
Unternehmen kaufen eigene Aktien zurück, wenn sie Kapital anlegen, eine feindliche Übernahme erschweren oder die Aktien als Tauschwährung bei einer Unternehmensübernahme einsetzen wollen. Durch den Rückkauf steigt meist der Aktienkurs, da sich der Gewinn pro Aktie aufgrund der geringeren Zahl der am Markt verbleibenden Aktien erhöht.
Aktiensplit
Ein Aktiensplit wird oft durchgeführt, um eine Aktie „billiger“ erscheinen zu lassen und damit Investoren zum Kauf anzuregen.
Bei einem reversen Aktiensplit werden Aktien zusammengelegt, sodass sich die Anzahl der Aktien verringert bzw. deren Anteil am Grundkapital steigt.
Aktiensplits werden online in den Börsenmeldungen auf http://www.boerse-frankfurt.de/xetranewsboard im Xetra Newsboard veröffentlicht.
Aktiv verwalteter Fonds
Einen Überblick über alle Fonds im Börsenhandel finden Interessierte auf boerse-frankfurt.de/fonds.
Alpha
Altaktionär
Alternativ-Order
Am Geld
American Depositary Share (ADS)
American Depository Receipt (ADR)
Amerikanische Option
Synonym
American Style
Amtlicher Markt
Änderung der Indexzusammensetzung
Änderungen in der Zusammensetzung des DAX®-Index werden planmäßig nur im September, bei MDAX® und TecDAX® zusätzlich auch im März vorgenommen. Bei SDAX® kann sich die Zusammensetzung an jedem Verkettungstermin, d. h. im März, Juni, September und Dezember, ändern.
Darüber hinaus kann ein Unternehmen außerhalb der ordentlichen Überprüfungstermine aus dem Index genommen werden, wenn es beim Kriterium Marktkapitalisierung und Börsenumsatz nicht mehr zu den 45 größten Unternehmen zählt, bzw. aufgenommen werden, wenn es beim Kriterium Marktkapitalisierung oder Börsenumsatz eines der 25 größten Unternehmen ist. Ein Austausch erfolgt dann zum nächsten Verkettungstermin.
Alle aktuellen Indextermine sind auf der Website boerse-frankfurt.de/termine zu finden.
Angebotskurs
Synonyme: Briefkurs
Angebotskurs Anleihe
Nach der Art ihrer Verzinsung unterscheidet man:
- Anleihen mit konstanter Verzinsung über die gesamte Laufzeit (Straight Bond)
- Anleihen mit variabler Verzinsung während der Laufzeit (Floater)
- Anleihen ohne Nominalverzinsung (Nullkupon-Anleihe)
Alle Anleihen im Handel an der Börse Frankfurt und fundiertes Know-how zu dieser Anlageklasse finden Sie auf boerse-frankfurt.de/anleihen.
Synonyme
Bond
festverzinstliches Wertpapier
Obligation
Rentenpapier
Schuldverschreibung
Anleihe
Nach der Art ihrer Verzinsung unterscheidet man:
Anleihen mit konstanter Verzinsung über die gesamte Laufzeit (Straight Bond)
Anleihen mit variabler Verzinsung während der Laufzeit (Floater)
Anleihen ohne Nominalverzinsung (Nullkupon-Anleihe)
Alle Anleihen im Handel an der Börse Frankfurt finden Sie auf boerse-frankfurt.com im Bereich Anleihen.
Synonyme
Bond
festverzinsliches Wertpapier
Obligation
Rente(npapier)
Schuldverschreibung.
Arbeitskreis Aktienindizes
Synoym
Indexzusammensetzung
Änderung der Aktienindizes
Arbitrage
Die Kapitalmarktarbitrage (auch: Kassa-Futures-Arbitrage) bezeichnet die Ausnutzung des Preisunterschieds, der bei einem Wertpapier zur selben Zeit am Kassa- und am Terminmarkt besteht. Arbitrageure kaufen z. B. eine am selben Tag auslaufende Option auf eine Aktie mit der Erwartung, diese direkt wieder über den Kassamarkt zu einem über dem Basispreis liegenden Preis zu verkaufen.
Art
AS-Fonds
Beim Kauf eines Fondsanteils ist die Kapitalanlagegesellschaft verpflichtet, dem Anleger einen Sparplan mit einer Laufzeit von mindestens 18 Jahren anzubieten. Dieser sieht regelmäßige Einzahlungen bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres vor. Am Ende der Laufzeit wählt der Anleger zwischen einer einmaligen Auszahlung oder einem Auszahlungsplan mit monatlich festgelegten Beträgen.
Ask
Asset-Backed-Security
Aufgeld (Optionsscheine)
Beispiel: Ausstattung eines Call-Optionsscheins auf eine Aktie
Aktueller Kurs des Optionsscheins: 40 €
Aktueller Kurs der Aktie (Basiswert): 150 €
Basispreis: 100 €
Das Optionsverhältnis ergibt sich aus dem Verhältnis Aktien zu Optionsscheinen. In diesem Fall nehmen wir eine Aktie pro zwei Optionsscheine an:
Optionsverhältnis = 1 Aktie : 2 Optionsscheine = 0,5
Die Restlaufzeit beträgt zwei Jahre.
So wird das Aufgeld berechnet:
Kurs des Optionsscheins : Optionsverhältnis = 40 € : 0,5 = 80 €
Basispreis + 80 € – Aktienkurs = 100 € + 80 € – 150 € = 30 €
(30 € : Aktienkurs) * 100 = (30 € : 150 €) * 100 = 20%
Jährliches Aufgeld = 20 % : Restlaufzeit in Jahren = 20 % : 2 = 10 %
Für den Optionsschein zahlen Investoren also ein Aufgeld von jährlich 10 Prozent.
Aufzinsungspapier
Auktion
Auch das elektronische Handelssystem Xetra ermittelt Kurse nach dem Auktionsprinzip. Das dem System zugrunde liegende Marktmodell sieht mehrere feststehende Auktionen vor: die Eröffnungsauktion, die Schlussauktion und, je nach Aktie, mehrere untertägige Auktionen. Jede Auktion besteht aus drei Phasen:
Aufrufphase: In dieser Phase können Teilnehmer Orders und Quotes eingeben sowie frühere Eingaben ändern oder löschen. Im Aktienhandel ist das Orderbuch teilweise geschlossen, während es im Rentenhandel offen (d. h. einsehbar) ist.
Preisermittlungsphase: Auf Basis der Orderbuchlage zum Ende der Aufrufphase wird der Auktionspreis nach dem Meistausführungsprinzip ermittelt.
Marktausgleichsphase: Verbleibt nach der Preisermittlung in einer Auktion ein Überhang von zum Auktionspreis limitierten oder unlimitierten Orders, werden diese dem Markt zum Auktionspreis angeboten.
Gegensatz: "Market Maker"-Prinzip
Auktionsprinzip
Auch das elektronische Handelssystem Xetra® ermittelt Kurse nach dem Auktionsprinzip. Das dem System zugrunde liegende Marktmodell sieht mehrere feststehende Auktionen vor: die Eröffnungsauktion, die Schlussauktion und, je nach Aktie, mehrere untertägige Auktionen. Jede Auktion besteht aus drei Phasen:
Aufrufphase: In dieser Phase können Teilnehmer Orders und Quotes eingeben sowie frühere Eingaben ändern oder löschen. Im Aktienhandel ist das Orderbuch teilweise geschlossen, während es im Rentenhandel offen (d. h. einsehbar) ist.
Preisermittlungsphase: Auf Basis der Orderbuchlage zum Ende der Aufrufphase wird der Auktionspreis nach dem Meistausführungsprinzip ermittelt.
Marktausgleichsphase: Verbleibt nach der Preisermittlung in einer Auktion ein Überhang von zum Auktionspreis limitierten oder unlimitierten Orders, werden diese dem Markt zum Auktionspreis angeboten.
Gegensatz: "market maker"-Prinzip
Aus dem Geld (Optionsscheine)
Ausbruchs-Gap
Ausgabeaufschlag (XTF)
Im Fondshandel bezeichnet der Ausgabepreis den aktuellen Preis, der für den Erwerb eines Anteils an einem Investmentfonds über die Fondsgesellschaft zu zahlen ist. Er errechnet sich aus dem Anteilswert (reiner Inventarwert je ausgegebenem Anteil = Rücknahmepreis) zuzüglich Ausgabeaufschlag und wird von den Fondsgesellschaften in der Regel einmal börsentäglich veröffentlicht. Beim Fondshandel über die Börse Frankfurt stellen Spezialisten fortlaufend Preise für die Fondsanteile und es fällt kein Ausgabeaufschlag an.
Synonym
Emissionspreis
Ausgabepreis
Im Fondshandel bezeichnet der Ausgabepreis den aktuellen Preis, der für den Erwerb eines Anteils an einem Investmentfonds über die Fondsgesellschaft zu zahlen ist. Er errechnet sich aus dem Anteilswert (reiner Inventarwert je ausgegebenem Anteil = Rücknahmepreis) zuzüglich Ausgabeaufschlag und wird von den Fondsgesellschaften in der Regel einmal börsentäglich veröffentlicht. Beim Fondshandel über die Börse Frankfurt stellen Market Maker fortlaufend Preise für die Fondsanteile.
Alle aktuellen Fondspreise an der Börse Frankfurt finden Sie auf boerse-frankfurt.com/fonds
Auskunftsrecht des Aktionärs
Auslandsanleihen
Ausreißer-Gap
Ausschüttung
Als ausgeschüttetes Kapital gelten auch Zinsen, Bonifikationen, Gratisaktien und Verkaufserlöse, die an die Anteilseigner ausgezahlt werden. Bei Fonds werden die anfallenden Renditen entweder an die Anteilseigner ausgeschüttet oder thesauriert, also einbehalten und weiter zur Erreichung des Anlageziels des Fonds eingesetzt.
Aussetzung der Kursnotierung
Aktuelle Handelsaussetzungen werden auf boerse-frankfurt.de in den Bekanntmachungen gemeldet und im Xetra Newsboard veröffentlicht.
Synonym
Handelsaussetzung
Ausübung (Optionsscheine)
Synonym
Ausübungspreis
Ausübungsfrist (Optionsscheine)
Bei Optionsscheinen führt der Emittent in der Regel mit Ablauf der Ausübungsfrist einen Barausgleich durch. Einige Optionsscheine sehen eine automatische Ausübung am Ende der Ausübungsfrist vor.
